Interreg - European Regional Development Fund - European Union

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Förderperiode 2021-2027

Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien – Österreich 2021-2027

Das Programm Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 16.06.2022 angenommen!

Das Programm wird bis 2027 mit Mitteln in Höhe von ca. 91 Mio. EUR dotiert, von denen mehr als 73 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden. Das Programmgebiet umfasst weiterhin die Länder Salzburg, Tirol und Kärnten sowie die Regionen Venetien, Friaul-Julisch Venetien und die Provinz Bozen.

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Das Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 ist auf dieser Seite unter "Dokumente" einsehbar.

Allgemeine Informationen zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2021-2027

Für den kommenden langfristigen Haushalt der Europäischen Union von 2021 bis 2027 schlägt die Europäische Kommission eine Modernisierung der Kohäsionspolitik vor. Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU und ein überaus konkreter Ausdruck ihrer Solidarität, denn sie unterstützt die Europäischen Gemeinschaft dabei, strukturelle und soziale Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern, aber auch innerhalb der einzelnen Staaten zu überwinden. Diese Unterschiede schaden dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union und nur durch ihre Überwindung kann sich unsere Union harmonisch, ausgewogen und nachhaltig entwickeln. Um dies zu erreichen wird die Kohäsionspolitik durch die spezielle Finanzinstrumente, den sogenannten Europäischen Strukturfonds umgesetzt. Zu diesen Strukturfonds zählen auch die Interreg-Programme und somit auch das Programm Interreg Italien-Österreich.

 

Kooperationsprogramm Interreg ITAT 2021-2027

Prioritäten

Die Strategie Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 wurde auf der Grundlage der Ziele und Anforderungen der Europäischen Kommission sowie von öffentlichen Konsultationen und Analysen der Bedürfnisse, Möglichkeiten, Herausforderungen, Stärken und Schwächen im Programmgebiet entwickelt (s.u.). Auf dieser Basis wurden fünf Prioritäten festgelegt, in deren Rahmen das Kooperationsprogramm grenzüberschreitende Projekte unterstützen wird:

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Die Priorität INNOVATION UND UNTERNEHMEN investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen in Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.

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MASSNAHMEN:

  • Energiewende
  • Unterstützung von Start-ups und Unternehmertum
  • Zirkuläre Produktionsprozesse
  • Neue und nachhaltige Technologien
  • „Life sciences“ oder Biowissenschaften
  • IKT und Digitalisierung

BEGÜNSTIGTE:

  • KMU
  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
  • Start-ups
  • Spin-offs, spinn-out

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Die Priorität KLIMAWANDEL und BIODIVERSITÄT konzentriert sich auf Katastrophenschutz, Risikoprävention, Ökosysteme, Umweltschutz und Biodiversität.

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MASSNAHMEN:

  • Katastrophenschutzmaßnahmen für das Risikomanagement
  • Systeme zur Anpassung an den Klimawandel
  • Sensibilisierungsmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Naturschutz und Stärkung der Biodiversität

BEGÜNSTIGTE:

  • Lokale und regionale öffentliche Behörden
  • Zivilschutz- und Freiwilligenverbände
  • Öffentliche und private Forschungszentren, technische Institute
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Naturparks
  • Naturschutzverbände
  • KMU, Berufsverbände
  • ...

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Die Priorität NACHHALTIGER TOURISMUS UND KULTURTOURISMUS fördert nachhaltige Tourismusmodelle 

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MASSNAHMEN:

  • Intelligenter und nachhaltiger Tourismus (Ökotourismus)
  • Saisonale Anpassung des touristischen Angebots
  • Digitalisierung des kulturellen und touristischen Angebots
  • Förderung der Kultur- und Kreativunternehmen

BEGÜNSTIGTE:

  • Tourismusunternehmen und -verbände
  • Institutionen für den Tourismus, Tourismuseinrichtungen
  • Umweltorganisationen
  • Kultur- und Kreativunternehmen
  • ...

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Die Priorität LOKALE ENTWICKLUNG finanziert die Umsetzung von vier grenzüberschreitenden lokalen Entwicklungsstrategien durch das CLLD (Community-Led Local Development) Instrument.

Link zur detaillierten CLLD Seite

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MASSNAHMEN:

  • Von den CLLD-Strategien gewählte
  • Interventionsbereiche

 

BEGÜNSTIGTE:

  • Lokale Behörden
  • Forschungszentren
  • Bildungseinrichtungen
  • Kulturverbände
  • KMU
  • ...

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Die Priorität ABBAU VON GRENZÜBERSCHREITENDEN HINDER-NISSEN unterstützt digitale Lösungen, die von der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt wurden, nachhaltige Mobilität, die Bekämpfung des „Brain-Drain“, die Förderung der Beschäftigung, die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdiensten und den Abbau grenzüberschreitender Hindernisse.

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MASSNAHMEN: 

  • Ermittlung grenzüberschreitender Hindernisse durch Anhörung der in den Gebieten tätigen Akteure
  • Mögliche Interventionsbereiche: (1) IKT und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, (2) Gesundheit und Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, (3) Mobilität

BEGÜNSTIGTE:
 

  • Lokale Behörden
  • Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
  • Andere Akteure mit Merkmalen, die mit dem Prioritätsziel übereinstimmen.

Der Entwurf der Strategie für das Programm Interreg VI Italien-Österreich 2021-2027 wurde auf der Grundlage folgender drei Inputs entworfen:

1. Die fünf Ziele der Kohäsionspolitik

Mit der neue Kohäsionspolitik setzt die Europäische Kommission ihren Fokus auf folgende fünf Investitionsprioritäten:

  • ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert
  • ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen
  • ein sozialeres Europa, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert
  • ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU

2. Die Task-Force zur Programmierung 2021+

Die Verwaltungsbehörde des Programms Interreg Italien-Österreich hat mit der Sitzung des Begleitausschusses vom 09. Mai 2019 in Salzburg das Mandat erhalten, die Vorbereitungen für die nächste Programmperiode einzuleiten. Im Rahmen der technischen Sitzungen der „Task-Force zur Programmierung 2021+“, die sich aus VertreterInnen der Programmregionen sowie der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, wurde das neuen Programm ausgearbeitet. Anhand der Erfahrungen aus der zu Ende gehenden Förderperiode und den sich neu ergebenden Bedürfnissen der Programmregionen werden Neuerungen und Optimierungen der Strategie gemeinsam erarbeitet. Die Task-Force traf sich etwa alle 6 Wochen, das letzte Treffen fand am 19.01.2022 statt.

3. Öffentliche Konsultationen im Programmgebiet

Ganz wesentlich zur Definition der neuen Programmstrategie trug die Meinung der Öffentlichkeit bei. In verschiedenen Konsultationen werden hierfür die Einschätzungen, Erwartungen und Anregungen der Stakeholder, sprich früherer und künftiger Projektträger, aber auch der allgemeinen Öffentlichkeit eingeholt. Alle Informationen und Einladungen zu diesen Konsultationen finden Sie auf dieser Website.

Abgeschlossene Konsultationen

Strategische Umweltprüfung (SUP): öffentliche Konsultation

Gemäß Art.13, Absätze 5 und 14 des Gesetzesvertretenden Dekrets 152/2006, ersetzt und ergänzt durch Art. 28 Absatz 1 b) und c) Gesetzesvertretenden Dekrets vom 31. Mai 2021 wurde die Einleitung der Konsultation zum Verfahren der Strategischen Umweltprüfung des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms Interreg VI Italien-Österreich für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 am 13. August 2021 bekanntgegeben.

Projektträger und beantragende Behörde: Autonome Provinz Bozen-Südtirol als Verwaltungsbehörde des Programms Interreg VI Italien-Österreich 2021-2027.

Das KP 2021-2027 zielt darauf ab, die Strategie Europa 2030 im grenzüberschreitenden Gebiet durch die Förderung von intelligentem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum zu verwirklichen. Auf italienischer Seite sind die Provinzen Belluno, Treviso und Vicenza, die Autonome Region Friaul-Julisch Venetien und die Autonome Provinz Bozen beteiligt; auf österreichischer Seite die drei Bundesländer Kärnten, Tirol und Salzburg. Das Programm umfasst 5 Prioritätsachsen, die in 6 spezifische Ziele unterteilt sind. Die Analyse der Umweltauswirkungen erfolgt in Bezug auf folgende Umweltthemen: Biodiversität und Natursysteme, Landschaft und Kulturerbe, Wasser, Boden, Klima und Energie, Luftqualität, Abfall, Verkehr. Aus den im Rahmen der SUP durchgeführten Bewertungen geht hervor, dass das Programm keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Umwelt erwarten lässt. Tatsächlich sind die Maßnahmen größtenteils immaterieller Natur, ohne geplante Infrastrukturinvestitionen und meist nicht lokalisiert.

Das vorgeschlagene Kooperationsprogramm Interreg VI Italien-Österreich, der Umweltbericht einschließlich der Elemente zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Art. 10 Absatz 3 des Gesetzvertretenden Dekrets 152/2006 und nachfolgende Änderungen sowie seine nichttechnische Zusammenfassung waren auf www.interreg.net, 2021-2027 unter "Dokumente" zur öffentlichen Konsultation verfügbar.

Gemäß Artikel 14 des Gesetzvertretenden Dekrets 152/2006 und nachfolgender Änderungen konnten alle Betroffenen innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also von 13. August bis 12. Oktober 2021, den Programmvorschlag, den dazugehörigen Umweltbericht und die nichttechnische Zusammenfassung einsehen und einen schriftlichen Kommentar abgeben.

 

Territoriale Konsultation der Öffentlichkeit

Die zweite territoriale Konsultation, die von Ende November 2020 bis Mitte Jänner 2021 geöffnet war, richtete sich an die breite Öffentlichkeit und wurde über verschiedene Kanäle verbreitet. Sie zielte darauf ab, die Erwartungen der Akteure des Territoriums und seiner Bürger zu den als vorrangig eingestuften Themen zu sammeln, um ein Programm zu definieren, das effektiv auf die Bedürfnisse des Territoriums reagieren kann.

Die Task Force 2021+ definierte bis dahin das neue Programm anhand von vier möglichen Prioritätsachsen. Besondere Aufmerksamkeit wurde den spezifischen Erfahrungen aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, den aktualisierten territorialen Analyseinstrumenten, der Evaluierung des laufenden Programms und die Ergebnisse der ersten Konsultation geschenkt. Insgesamt haben 353 Interessierte an der Umfrage teilgenommen. Details zu den entsprechenden Überlegungen und den Ergebnissen finden Sie hier.

 

Erste Konsultation der Stakeholder

Im Rahmen der Planung des künftigen Kooperationsprogramms Interreg Italien-Österreich 2021-27 wurde ein Fragebogen zur Erfassung strategischer Beiträge erstellt. Dieser konnte von Dezember 2019 bis Jänner 2020 online beantwortet werden und richtete sich an Stakeholder im und außerhalb des Programmgebiets. Gefragt wurde unter anderem nach den zentralen Interessensgebieten und dem Mehrwert im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit, nach den Erfahrungen der vergangenen Programmperiode und den Erwartungen an die neue sowie auch nach einer Einschätzung der Relevanz der verschiedenen politischen Ziele der neuen Agenda für Europa, wie etwa ein intelligenteres Europa, ein grüneres Europa oder ein sozialeres Europa.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage; insgesamt haben 254 Stakeholder geantwortet, darunter die derzeitigen Lead Partner und die von den RK mitgeteilten potenziellen Begünstigten.

 

Task-Force zur Programmierung 2021+

Aufgrund der COVID-Notlage wurden nach dem zweiten Treffen alle weiteren Sitzungen in Form einer Videokonferenz organisiert und verstärkt über Sharepoint auf Dokumenten gearbeitet. Trotz der Beschränkungen durch die Pandemie konnte die Task Force gute Fortschritte erzielen und bis Ende 2020 wurde die Grundstruktur des Kooperationsprogramms 2021-27 definiert. Im Jahr 2021 wird das vollständige Kooperationsprogramm Interreg Italien-Österreich 2021-2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht.

 

Dokumente

 

Strategische Umweltprüfung 2021-2027

 
Dokumente für die Konsultation
Zusätzliche Dokumente

 

Dokumente zur Programmierung 2021+

Programmbehörden
Um ein effizientes Management und eine erfolgreiche Umsetzung des KP Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 zu gewährleisten, verfügt das Programm über folgende Organisationsstrukturen.


Verwaltungsbehörde – VB
Die Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung für die Verwaltung, die Umsetzung und das Monitoring des Programms. Sie ist die Schnittstelle zwischen Europäischen Kommission und den Programmregionen. Sie schließt den Interreg-Fördervertrag mit den Lead Partnern ab.


Regionale Koordinierungsstellen – RK
In jeder Programmregion gibt es eine Regionale Koordinierungsstelle, die als Bindeglied zwischen den Programmbehörden und den Begünstigten als erste Anlaufstelle für potentielle Antragsteller fungiert. Die RK überprüfen die Synergien der Projekte mit den Landes- und Regionalpolitiken und -strategien.


Gemeinsames Sekretariat – GS
Das Gemeinsame Sekretariat ist am Sitz der Verwaltungsbehörde eingerichtet und unterstützt alle Programmbehörden und -ausschüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und die Projektträger bei allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Projektumsetzung.


Kontrolle erster Ebene - FLC
Jeder RK gehört eine Kontrollinstanz an, welche mit der Kontrolle erster Ebene, bzw. First Level Control, beauftragt ist. In dieser Kontrolle werden die von den Begünstigten getätigten Kosten kontrolliert.


Prüfbehörde – PB
Die Prüfbehörde prüft in der Kontrolle zweiter Ebene (SLC) die Gewährleistung einer effizienten Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems und stellt sicher, dass die Prüfaktivitäten von VB und BB geeignet sind für die Überprüfung der erklärten Ausgaben.


Lenkungsausschuss – LA
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Programmregionen zusammen. Die Vertreter der beiden Mitgliedsstaaten haben eine beobachtende Funktion. Die Hauptaufgabe des Lenkungsausschusses ist die Auswahl der förderfähigen Projekte.


Begleitausschuss – BA
Im Begleitausschuss sind u. a. die Mitgliedstaaten, die Umweltbehörden, die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Chancengleichheit und Lokalkörperschaften und die Programmregionen vertreten. Die Europäische Kommission hat eine beratende Funktion. Der BA garantiert die die Qualität der Durchführung des Programms.

Letzte Aktualisierung: 04.07.2023