Interreg - European Regional Development Fund - European Union

2. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen

Der Zweiter Aufruf läuft vom 23. Februar bis zum 23. Mai 2024. Mit der Bekanntmachung werden Initiativen im Rahmen von drei thematischen Zielen gefördert, nämlich Projekte in den Bereichen Klimawandel und biologische Vielfalt (Priorität 2), nachhaltiger und kultureller Tourismus (Priorität 3) und Abbau von grenzüberschreitenden Verwaltungshindernissen (Priorität 5).

Die Finanzmittel, die im Rahmen des gegenständlichen Aufrufes zur Einreichung von Projektanträgen zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt 18.000.000 Euro EFRE-Fördermittel, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Priorität 2 : 13.000.000 Euro
  • Priorität 3: 3.000.000 Euro
  • Priorität 5: 2.000.000 Euro

Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich bis 30. April für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Um diesen Vorgang transparent und zielorientiert durchführen zu können, sind die Antragsteller dazu verpflichtet, das Technische Datenblatt  zur Unterbreitung eines Projektvorschlags in allen Teilen ausgefüllt zum Orientierungsgespräch mitzubringen. In diesem Rahmen werden die RK eine erste unverbindliche Einschätzung der Projektidee hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Programmzielen und der Förderbarkeit vornehmen. Weiters werden den potentiellen Begünstigten entsprechende Informationenüber die mögliche nationale Kofinanzierung gegeben.

Es wird dringlich empfohlen, den Ausschreibungstext zum zweiten Aufruf und die dazugehörenden Anlagen, weitere Hinweise und Dokumente sorgfältig durchzulesen.

Antragstellung über coheMON

Die Antragstellung wird elektronisch über das Monitoringsystem des Programms "coheMON" durchgeführt, wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen zertifizierten eGov-Account im coheMON eröffnen und über eine digitale Unterschrift verfügen. Das Projekt wird in allen Phasen, von der Einreichung des Projektantrages bis zum effektiven Projektabschluss, über coheMON verwaltet, sowohl vonseiten der Begünstigten – wobei dem LP eine größere Verantwortung zukommt –, als auch vonseiten der Programmbehörden.

 Der Einstieg in coheMON erfolgt über den gleichnamigen Link auf der Homepage dieser Website. Dieser Link führt direkt zum Südtiroler Bürgernetz, von wo aus ein zertifizierter Account erstellt, bzw. in das Monitoringsystem eingestiegen werden kann. Einen Leitfaden zur Account-Anlegung und zur Nutzerverwaltung im coheMON finden Sie hier.

Es wird dringlich empfohlen, die endgültige Übermittlung des Projektantrages bis spätestens 23. Mai um 12:00 Uhr vorzunehmen, da der Übermittlungsprozess ein Mitwirken aller Projektpartner erfordert.

Wie werden die eingereichten Projektideen bewertet?

Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Unabhängigkeit aller Bewerter.

Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht zwei Schritte vor:

  1. Zulassungsprüfung: Es wird geprüft, ob die Anträge die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, des Programms und des Aufrufs erfüllen. Im Fall einer negativen Bewertung in dieser Phase wird das Projekt als unzulässig zurückgewiesen und wird keiner weiteren Bewertungunterzogen.
  2. Strategisch-operative Bewertung: Sie dient der Erstellung einer Rangordnung der eingereichten Projektanträge und fußt auf qualitative Bewertungskriterien. Das Augenmerk wird auf strategische, operative und inhaltliche Aspekte gelegt. Parallel dazu erfolgt eine Überprüfung der Anträge der Projektpartner in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen durch die Regionalen Koordinierungsstellen, um die Kohärenz und Synergie der Projekte mit den regionalen, länderspezifischen und nationalen Politiken zu überprüfen.

Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung und der strategisch-operativen Bewertung erstellt das Gemeinsame Sekretariat einen entsprechenden Rangordnungsentwurf zu den eingereichten Projektanträgen, welcher dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft den Rangordnungsentwurf und genehmigt bzw. lehnt die Projekte definitiv ab.

Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie im entsprechenden Dokument Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte.

Letzte Aktualisierung: 23.02.2024