Dokumente
Erster Aufruf
Ergebnisse Erster Aufruf
Der erste Aufruf zur Präsentation der Projekte war vom 20. Januar bis zum 19. April 2023 geöffnet. Insbesondere unterstützte dieser Aufruf Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den Bereichen Innovation und Unternehmen (Priorität 1), Klimawandel und Biodiversität (Priorität 2), nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus (Priorität 3), und Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen (Priorität 5) gefördert werden.
- Liste zusätzliche Unterlagen
- Programmsepzifische Förderfähigkeitsregeln
- Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte
- Partnerschaftsvertrags
- Interreg-Fördervertrags
- Erklärung Beihilfe Unternehmensgröße
- Erklärung Eigenmittel
- Österreichische Kofinanzierungserklärung
- Detaillierter Finanzplan
Weiter nützliche Hinweise und Dokumente:
- Technisches Datenblatt (Die Antragsteller sind angehalten das technische Datenblatt herunterzuladen, vollständig auszufüllen und bei einem eventuellen Termin mit der RK vorzulegen.)
- PPT Programm
- PPT Erster Aufruf
- PPT VKO
- Q&A Fragen und Antworten
- FAK Simile Projektantrag-V1
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Handbücher
- Handbuch für Antragsteller und Begünstigte - 04.04.2023
- Anleitung Verwaltung Vertretungen - 21.08.2018
- Indikatorenhandbuch - 20.01.2023
- Anleitung Erstellung nicht zertifizierter Account - 13.02.2023
- Anleitung Supportanfragen - 13.02.2023
Leitfäden
- Anleitung zum Einheitsprojektcode CUP - 14.04.2023
- Leitlinien Beihilfen - 05.05.2023
Vorlagen
Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027
Das Programm Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 wurde mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 16.06.2022 angenommen.
Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS)
Das Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) hat in erster Linie den Zweck sicherzustellen, dass Zahlungen richtig erfolgen, dass Unregelmäßigkeiten verhindert, durch Kontrollen aufgedeckt und verfolgt werden, und dass zu Unrecht gezahlte Beträge wieder eingezogen werden. Desweiteren dient es der Vorbeugung, Feststellung und Beseitigung von Betrug und Korruption.
- Verwaltungs- und Kontrollsystem 2021–2027
- Anlage 1 - Funktionendiagramm über die Aufgabenaufteilung im Gemeinsamen Sekretariats
- Anlage 2 - Organisation der Regionalen Koordinierungsstellen
- Anlage 3 - Erklärung zu Interessenkonflikte
- Anlage 4 - Risikoanalyse
- Anlage 5 - Verfahren zur Verwaltungskontrolle der Vorhaben
- Anlage 6 - Verfahren zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten
- Anlage 7 - FLC - Checkliste zur dokumentarischen Überprüfung der Durchführung von Vorhaben
- Anlage 8 - Checkliste für Vor-Ort-Überprüfungen
- Anlage 9 - Prüfpfade
- Anlage 10 - Internes Kontrollmodell
- Anlage 11 - Beschreibung der im IT-System
- Anlage 12 - Vereinbarung der Verwaltungsbehörde und der regionalen Koordinierungsstellen
Bewertung des Betrugsrisikos: Ernennung der Arbeitsgruppe - Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 16760 vom 20.09.2023
Programmbewertung
Für das Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027 werden, wie im Evaluierungsplan (genehmigt vom Begleitausschuss am 25.05.2023) vorgesehen, drei Evaluierungsberichte erstellt:
- Der Vorläufige Bericht, der sich auf die Kriterien Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz und Relevanz konzentrieren wird
- Der Zwischenbericht, der eine Aktualisierung der Effizienz und Wirksamkeit sowie der Kohärenz des Programms enthalten wird
- Der Endbericht, der die Evaluierung der Effizienz und Wirksamkeit sowie die Evaluierung der Auswirkungen aktualisieren und vervollständigen wird
Umweltmonitoring
Das Umweltmonitoring dient der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die sich während der Umsetzung des Programms ergeben, indem es die Beiträge des Programms zum Umweltkontext beschrieben und quantifiziert werden. Der Umweltmonitoringplan sieht zwei Umweltmonitoringberichte vor.
Leitlinien für die Prüfung des DNSH-Prinzip
Die vorliegenden Leitlinien beschreiben die Ex-ante- und Ex-post-Prüfungen, die zur Unterstützung der Tätigkeit der Programmbehörden, insbesondere im Bereich der Kontrolle, in Bezug auf den „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Grundsatz durchzuführen sind.
Der DNSH-Grundsatz ist im Jahre 2021 als neues Überprüfungssystem für öffentliche Investitionen in Kraft getreten. Er gilt für die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, aber auch für alle kohäsionspolitischen Programme, einschließlich des EFRE, für den Programmplanungszeitraum 2021–2027. In diesem Rahmen müssen die Durchführungsorgane der Kohäsionsfonds sicherstellen, dass die geförderten Maßnahmen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der sechs Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Taxonomie-Verordnung führen.
Eine Anleitungen zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg VI-A Italien-Österreich 2021-2027.
- Programmspezifische Förderfähigkeitsregeln - Version vom 21.10.2022
Die Kommunikationsstrategie umfasst alle Maßnahmen, mit denen das Programm seinen Kommunikationspflichten nachkommt. Die Kommunikationspflichten der Begünstigten werden in Kapitel 3 des Leitfandens für Kommunikation und Sichtbarkeit ausführlich dargelegt.
- Brand Design Manual INTERACT
- Leitlinien für Kommunikation
- Kommunikationstrategie
- Logo - Anfragen für andere Formate & monochromatische Versionen bitte an gs-sc@provinz.bz.it
- Prioritäten Icons
- Dokumentvorlagen zum freiwilligen Gebrauch
CLLD steht für "Community-led local development". Es handelt sich um einen bottom-up Ansatz zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung, der die Bürger mit einem partizipativen Konzept auf lokaler Ebene in die Entwicklung notwendiger Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen einbindet.
- Antrag Entwicklungsstrategie CLLD-Gebiet (DE)
- Antrag Entwicklungsstrategie CLLD-Gebiet (IT)
- Antrag Entwicklungsstrategie CLLD-Gebiet (Systemangaben)
- Partnerschaftsvertrag (Modell zur Orientierung)
- Geschäftsordnung für das CLLD-Projektauswahlgremium (Modell zur Orientierung)
- Auswahlkriterien der Entwicklungsstrategie der CLLD-Gebiete
- Umsetzung Kleinprojektefonds
- Funktionsweise funktionale Räume
- Informationsblatt Draft Budget
- Beschlussvorlage “Integration von Kooperationen in funktionalen Räumen außerhalb der CLLD-Region"
Dekret Nr. 3038/2022: Genehmigung CLLD-Aufruf
Protokoll LA Gehnemigung CLLD Strategien
Einreichung Mittelprojekte - Anlagen
Im Begleitausschuss sind u. a. die Mitgliedstaaten, die Umweltbehörden, die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Chancengleichheit und Lokalkörperschaften und die Programmregionen vertreten. Die Europäische Kommission hat eine beratende Funktion. Der BA garantiert die die Qualität der Durchführung des Programms.
Liste der Mitglieder (aktualisiert am 17.05.2023)
Geschäftsordnung
Interne Geschäftsordnung genehmigt am 21.10.2022
Sitzungen
Protokoll zur konstituierenden Sitzung 21.10.2022
Dekrete
Benennung der Mitglieder des Begleitausschusses für das Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027 - Artikel 28, Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1059
- Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 16363/2022 vom 15.09.2022
Änderung der Auflistung der Mitglieder des Begleitausschusses, die mit Dekret Nr. 16363/2022 vom 15.09.2022 bennant wurden - Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027
- Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 24207/2022 vom 06.12.2022
Änderung der Auflistung der Mitglieder des Begleitausschusses, die mit Dekret Nr. 24207/2022 vom 06.12.2022 bennant wurden - Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027
Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 9066/2023 vom 17.05.2023
Die EU Verordnungen bilden die Grundlage für das Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich für den Programmzeitraum 2021-2027.