Interreg - European Regional Development Fund - European Union

Glossar

A

  • Assoziierter Partner (AP)
    Partner der zwar im Projekt involviert ist, aber nicht vom Programm finanziert wird. Seine Aktivitäten und seine Rolle, die er auf eigene Kosten ausübt, werden im Projektantrag im Monitoringsystem "coheMON" lediglich in einem beschreibenden Feld angeführt. Assoziierte Partner “unterstützen” das Projekt beispielsweise durch ihre Expertise, territoriale Zuständigkeit oder durch ihren Zugang zu Daten und Know-How.
  • Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
    Im Rahmen eines Aufrufes (Zeitraum ca. 6-8 Wochen) kann der Lead Partner einen gemeinsamen Projektantrag einreichen.
  • Automatische Aufhebung der Mittelbindung (“n+3” -Regel)
    Die Kommission hebt automatisch jenen Teil der Mittelbindung auf, der nicht für die Vorschusszahlung oder für Zwischenzahlungen in Anspruch genommen wurde oder für den bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung kein Zahlungsantrag übermittelt worden ist.
  • Autonome Provinz Bozen
    Programmregion Autonome Provinz Bozen

B

  • Begleitausschuss (BA)
    Der Begleitausschuss überwacht und sichert die Wirksamkeit und Qualität der Durchführung des Programms. Dieses Gremium prüft und billigt die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben. Außerdem setzt der Begleitausschuss den Lenkungsausschuss ein.
  • Bescheinigungsbehörde (BB)
    Die Bescheinigungsbehörde hat die Aufgabe bescheinigte Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge zu erstellen und der Kommission zu übermitteln.

C

  • Community Led Local Developement (CLLD)
    Ein Instrument zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung und bindet die Bürger mit seinem partizipativen Konzept auf lokaler Ebene in die Entwicklung notwendiger Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen ein.
  • coheMON
    Monitoringsystem zur Erfassung der projekt- bzw. programmspezifischen Daten.

E

  • Eigenmittel
    Mittel, zur Förderung der Projekte, die nicht aus dem EFRE bereitgestellt werden. Hierzu zählen auch regionale Mittel oder Mittel, die der Begünstigte einbringt.
  • Europäische Kommission (EK)
    Exekutives Organ der Europäischen Union
  • Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI)
    Finanzinstrumente der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, die in den Grenzräumen der Union die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Lösungen und Synergien für gemeinsame grenzüberschreitende Herausforderungen und Hemmnisse fördern, um eine ausgewogenen Entwicklung im Sinne der ETZ zu unterstützen. Hierzu gehört auch das das KP Interreg V-A Italien-Österreich.
  • Europäische territoriale Zusammenarbeit
    Verfolgt eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der Europäischen Union sowie die Angleichung der regionalen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Umgesetzt werden diese Ziele durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.
  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
    Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der wichtigsten Strukturfonds, der für die wirtschaftliche und soziale Kohäsion des EU-Gebietes sorgen soll. Um dies zu realisieren, werden unter anderem mittelständische Unternehmen unterstützt, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, Infrastrukturprojekte durchgeführt und technische Hilfsmaßnahmen angewandt werden können.

F

  • Finanzbericht
    Der Finanzbericht beinhaltet alle Informationen bezüglich der finanziellen Fortschritte des Projekts und gehört zum Projektfortschrittsbericht.
  • Finanzplan
    Der Finanzplan bestimmt die finanzielle Dotierung des Programms.
  • Friaul-Julisch Venetien (FVG)
    Programmregion Autonome Region Friaul-Julisch Venetien
  • Förderfähige Ausgaben
    Alle im Rahmen des geförderten Projektes getätigte Ausgaben, die von Programmmitteln gefördert werden können. Hierfür liefern die Förderfähigkeitsregeln genaue Angaben.
  • Förderfähiges Gebiet
    Das förderfähige Gebiet besteht aus dem Programmgebiet.

G

  • Gemeinsame technische Hilfe (GTH)
    6% der Programmmittel, die zur Verwaltung und Kontrolle des Programms genutzt werden.
  • Gemeinsames Sekretariat (GS)
    Das Gemeinsame Sekretariat arbeitet standardisierte Formulare und Modelle sowie die Vorlagen für die programmbezogenen Verträge aus, organisiert und koordiniert die Aufrufe zur Projekteinreichung und ist Einreichstelle für die Projektanträge. Des Weiteren fallen in seine Zuständigkeit die Erstellung und Umsetzung des Kommunikationsplanes, die Bewertung der eingereichten Projektanträge und Erarbeitung einer diesbezüglichen Empfehlung an den Lenkungsausschuss, die Verwaltung des Monitoring¬systems (MS) und Ausarbeitung der Jahresberichte und aller weiteren für die Umsetzung des Programms notwendigen Berichte. Das GS fungiert weiters als Anlaufstelle für die Projektträger in Zusammenhang mit verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Projektumsetzung, die insbesondere das Berichtswesen und die Inhalte des Interreg-Fördervertrages betreffen. Zudem überprüft das GS die Zahlungsanträge und Projektfortschrittsberichte der Lead Partner der Projekte, welche dann für die Auszahlung durch die Bescheinigungsbehörde freigegeben werden.

H

  • Handbuch für Begünstigte
    Richtet sich an potenzielle Antragsteller auf finanzielle Förderung von Vorhaben aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V-A Italien-Österreich und umfasst alle Informationen, welche grundlegende Voraussetzung sind für die Konzeption, Einreichung und Umsetzung von Projekten. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld der Einreichung eines Projektantrages, das gesamte vorliegende Dokument sorgfältig zu lesen.

I

  • INTERACT
    Das INTERACT-Programm fördert und unterstützt ein gutes Management der europäischen territorialen Zusammenarbeit und vernetzt die Kooperationsprogramme auf europäischer Ebene.
  • Indikatoren
    Messeinheiten zur Überprüfung der Fortschritte und Ergebnisse der Programmumsetzung.
  • Information und Publizität (I&P)
    Die Mitgliedsstaaten und die Verwaltungsbehörde des Programms müssen im Rahmen ihrer Kommunikationspflichten durch Information- und Publizitätsmaßnahmen die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeiten und Anforderungen der grenzüberschreitenden Projekte informieren.
  • Interreg
    Europäisches Kooperationsprogramm, welches die Zusammenarbeit und die integrierte Entwicklung der grenzübergreifenden Gebiete fördert und grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationsprojekte finanziert.
  • Interreg-Fördervertrag
    Gegenstand ist die Festlegung der Durchführungsbedingungen und der Modalitäten der Auszahlung der EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für das gegenständliche Projekt.
  • Investitionspriorität (IP)
    Definiert den genauen Investitionsbereich einer Prioritätsachse und verfolgt die Umsetzung spezifischer Ziele.

J

  • Jährlicher Durchführungsbericht (JDB)
    Der Jahresbericht beschreibt den Programm- fortschritt auf finanzieller, prozeduraler und materieller Ebene.

K

  • Kofinanzierungszusage (Österreich)
    Von der jeweils zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle ausgestellte Erklärung, die die österreichische nationale Kofinanzierung gewährt.
  • Kontrolle erster Ebene - First Level Control (FLC)
    Die Kontrolle erster Ebene kontrolliert die abgerechneten Spesen der einzelnen Projektpartner. Die Verantwortung dieser Kontrolle liegt bei der jeweils zuständigen Kontrollstellen in den Programmregion.
  • Kontrolle zweiter Ebene - Second Level Control (SLC)
    Die Kontrolle zweiter Ebene führt Stichprobenkontrollen über die Korrektheit der im Rahmen der ausgewählten Projekte getätigten Ausgaben durch. Die Verantwortung dieser Kontrolle liegt bei der Prüfbehörde.
  • Kontrollstellen (KS)
    Vormals FLC-Stellen, übernehmen die Aufgaben der Kontrolle erster Ebene.
  • Kooperationsprogramm (KP)
    Das Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entscheidet über Ziele, Strategien, Prioritäten und die davon betroffenen Strukturen und liefert somit die formale Grundlage für alle Maßnahmen. Es handelt sich um ein Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter.
  • Kostenkategorien
    Die Kosten eines Projektes sind im Programm in folgende Kostenkategorien unterteilt, welche im Detail in den programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln erklärt werden: Personal, Investitionen, Externe Dienstleistungen, Gemeinkosten
  • Kärnten (KAR)
    Programmregion Land Kärnten

L

  • Lead Partner (LP)
    Die Projektteilnehmer wählen einen Lead Partner aus ihrer Mitte. Dieser trägt nach dem Lead Partner-Prinzip die Gesamtverantwortung für das Management und die Umsetzung des gesamten Projektes. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Projektteilnehmern und Programmbehörden sowie innerhalb der Partnerschaft.
  • Lenkungsausschuss (LA)
    Der Lenkungsausschuss genehmigt die Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, und legt die Verfahren und Modalitäten bei relevanten Projektänderungen fest.

M

  • Meilenstein
    Datum (im Projektantrag angeführt) mit dem Teilergebnisse der Projekte überprüft werden.
  • Monitoringsystem (MS)
    „coheMON“; System zur Erfassung der projekt- bzw. programmspezifischen Daten.

N

  • Nationale Kofinanzierung (Österreich)
    Für die österreichischen Projektträger gibt es keine automatische nationale Unterstützung. Die österreichischen Antragsteller müssen sich bei Aufrufstart mit den jeweiligen regionalen Koordinierungsstellen in Kontakt setzen, um die Aspekte der Kofinanzierung durch öffentlich-nationale Mittel abzuklären, auch in Anbetracht dessen, dass diese Kofinanzierung eine Grundvoraussetzung für die Förderung des Projektes darstellt und in der Bewertungsphase überprüft wird.

P

  • Partnerschaftsvertrag
    Der Partnerschaftsvertrag legt die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern fest. Der Lead Partner muss mit den anderen Projektteilnehmern einen Partnerschaftsvertrag abschließen, in dem die Rechte und Pflichten im Rahmen der Partnerschaft geregelt sind.
  • Prioritätsachse (PA)
    Thematischer Rahmen für Investition. Gemäß dieser thematischen Konzentration wurden entsprechend der Bedürfnisse des Kooperationsgebietes und der Stakeholder vier thematische Achsen, bzw. Prioritätsachsen festgelegt, im Rahmen derer das KP Interreg V-A Italien-Österreich Projekte fördern kann. Jede PA ist gegliedert in eine oder mehrere Investitionsprioritäten, welche die Ausrichtung der PA genauer definiert bzw. definieren und für welche jeweils ein spezifisches Ziel definiert wurde.
  • Projektantrag
    Hauptdokument, in dem Antragsteller alle detaillierten Informationen über Aktivitäten- und Finanzplan des Projektvorschlags eintragen. Wir über das MS coheMON eingereicht.
  • Projektfortschrittsbericht
    Der Projektfortschrittsbericht besteht aus einem Finanz- und einem Tätigkeitsbericht und informiert über Fortschritte und/oder eventuelle Probleme, die bei der Projektumsetzung aufgetreten sind.
  • Projektidee
    Eine Projektidee besteht aus einer kurzen Beschreibung eines potentiellen Projektes, das man im Rahmen des KP Interreg V-A Italien-Österreich einreichen möchte.
  • Projektpartner (PP)
    Projektpartner sind alle Projektteilnehmer.
  • Prüfbehörde (PB)
    Die Prüfbehörde prüft in der Kontrolle zweiter Ebene (SLC) die Gewährleistung einer effizienten Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems des KP und stellt sicher, dass die Prüfaktivitäten von VB und BB anhand von Stichproben durchgeführt werden, die für die Überprüfung der erklärten Ausgaben angemessen sind und internationalen Standards entsprechen.

R

  • Regionale Koordinierungsstelle (RK)
    In jeder der sechs Regionen des Programmsgebietes befindet sich eine regionale Koordinierungsstelle. Den regionalen Koordinierungsstellen obliegen folgende Aufgaben: Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Ausführung der Aufgaben im Bereich Information über das Programm in den einzelnen Gebieten; Überprüfung der Synergien der Projekte mit den Landes-/Regionalpolitiken zum Zwecke der nationalen/regionalen Kofinanzierung; Unterstützung des GTS bei der Überprüfung der Projekte bezüglich der grenzüberschreitenden Auswirkungen.

S

  • Salzburg (SBG)
    Programmregion Land Salzburg.
  • Spezifisches Ziel (SZ)
    Spezifisches Ziel einer Investitionspriorität bestimmt die Ausrichtung einer Prioritätsachse und somit die Ergebnisse, die das Programm umsetzten will.
  • Staatliche Beihilfen
    Staatliche Beihilfen bezeichnen die Bereitstellung öffentlicher Mittel durch eine Behörde (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) zur Unterstützung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige. Ein Unternehmen, das eine solche Beihilfe erhält, hat somit gegenüber seinen Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil. Da innerhalb der Europäischen Union ein freier und fairer Wettbewerb zu gewährleisten ist, müssen staatliche Beihilfen einer Aufsicht unterstellt werden.
  • Strategie Europa 2020 (Europa 2020)
    Mit ihr will die Europäische Union den Aufbau eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstumsmodells aufbauen. Die Umsetzung dieser Strategie soll dazu beitragen, in den EU Mitgliedsstaaten ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt zu erreichen.
  • Strategische Umweltprüfung (SUP)
    Bestandteil des operationellen Programms mit Detailangaben über die umweltspezifischen Eigenschaften des Programmgebiets.

T

  • Tirol (TIR)
    Programmregion Land Tirol.

U

  • Umweltbehörde (UB)
    Trägt zur Bewertung der Projektvorschläge im Bereich Umwelt bei. Außerdem ist sie Mitglied des Begleitausschusses.

V

  • Venetien (VEN)
    Programmregion Venetien.
  • Vertreterin der Chancengleichheit (CG)
    Tragen zur Bewertung der Projektvorschläge im Bereich Chancengleichheit bei. Außerdem sind sie Mitglieder des Begleitausschusses.
  • Verwaltungs- und Kontrollsysteme (VKS)
    Von der Verwaltungsbehörde / dem Gemeinsamen Sekretariats erstelltes Dokument, das von der Europäischen Kommission genehmigt wird und Angaben über die programmspezifischen Organisations- und Kontrollsysteme enthalten.
  • Verwaltungsbehörde (VB)
    Die Verwaltungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird.

W

  • Workpackage (WP)
    Im Projektantrag werden die Projektinhalte in verschiedene Arbeitspakete (Workpackages) aufgeteilt. Jedes Arbeitspaket wird dann pro Projektpartner in jeweils verschiedene Aktionen unterteilt.

Z

  • Zahlungsanforderung
    Dokument, das der Lead Partner an die Verwaltungsbehörde zwecks Anforderung von finanziellen Mitteln übermittelt. Die Zahlungsanforderung beinhaltet die Prüfberichte der Projektpartner und den Fortschrittsbericht. Wird über das MS coheMON eingereicht.
  • Zahlungsantrag
    Von der Bescheinigungsbehörde erstellter Antrag zur Mittelauszahlung an die Europäische Kommission. Der Zahlungsantrag beinhaltet Details der einzelnen Zahlungsanforderungen und Angaben zur Auszahlung der EU-Quote.
  • Zusätzliche Mittel
    Mittel, die die Projektpartner über die Programmmittel hinaus beisteuern.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2016