Interreg - European Regional Development Fund - European Union

Erster Aufruf für die Einreichung von Projektvorschlägen Interreg VI – IT-AT 2021-2027 Avviso chiuso

Der Erste Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ist von 20. Jänner bis zum 19. April 2023 geöffnet.

Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Der Aufruf unterstützt insbesondere Initiativen zur Förderung von insgesamt 4 Prioritäten: Innovation und Unternehmen, Klimawandel und Biodiversität, Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus und Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen. Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen. Die Finanzmittel, die im Rahmen des gegenständlichen Aufrufes zur Einreichung von Projektanträgen zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt 23.500.000 Euro EFRE-Fördermittel, die sich wie folgt zusammensetzen:


• Priorität 1: 8.250.000,00 €
• Priorität 2: 8.250.000,00 €
• Priorität 3: 4.000.000,00 €
• Priorität 5: 3.000.000,00 €

 

Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich bis 30. März für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Um diesen Vorgang transparent und zielorientiert durchführen zu können, sind die Antragsteller dazu verpflichtet, das Technische Datenblatt zur Unterbreitung eines Projektvorschlags in allen Teilen ausgefüllt zum Orientierungsgespräch mitzubringen. In diesem Rahmen werden die RK eine erste unverbindliche Einschätzung der Projektidee hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Programmzielen und der Förderbarkeit vornehmen. Weiters werden den potentiellen Begünstigten entsprechende Informationenüber die mögliche nationale Kofinanzierung gegeben.
Es wird dringlich empfohlen, den Ausschreibungstext zum Erster Aufruf sorgfältig durchzulesen.

Antragstellung über coheMON
Die Antragstellung wird elektronisch über das Monitoringsystem des Programms "coheMON" durchgeführt, wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen Zugang zu coheMON erstellt haben und über eine digitale Unterschrift verfügen. Bereits im System vorhandene Partner müssen keinen neuen Account erstellen. Für italienische Partner wird ausdrücklich empfohlen den Zugang mittels SPID zu erstellen. Das Projekt wird in allen Phasen, von der Einreichung des Projektantrages bis zum effektiven Projektabschluss, über coheMON verwaltet, sowohl vonseiten der Begünstigten – wobei dem LP eine größere Verantwortung zukommt –, als auch vonseiten der Programmbehörden.
Der Einstieg in coheMON erfolgt über den gleichnamigen Link auf der Homepage dieser Website. Dieser Link führt direkt zum Südtiroler Bürgernetz, von wo aus ein zertifizierter Account erstellt, bzw. in das Monitoringsystem eingestiegen werden kann. Einen Leitfaden zur Accounterstellung und zur Verwaltung der Vertretungen in coheMON finden Sie hier.

Es wird dringlich empfohlen die endgültige Übermittlung schon einige Tage vor Ende des Aufrufs am 19. April um 12:00 Uhr vorzunehmen, da der Übermittlungsprozess ein Mitwirken aller Projektpartner erfordert. 

Wie werden die eingereichten Projektvorschläge bewertet?
Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Unabhängigkeit aller Bewerter.
Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht zwei Schritte vor:
1. Formale Bewertung: Es wird aufgrund der Zulassungskriterien geprüft, ob die Anträge die Mindestanforderungen der EU-Verordnungen, des Programms und des Aufrufs erfüllen. Im Fall einer negativen Bewertung in dieser Phase wird das Projekt als unzulässig zurückgewiesen und wird keiner weiteren Bewertung unterzogen.
2. Strategische Bewertung: Sie dient der Erstellung einer Rangordnung der eingereichten Projektanträge aufgrund von qualitative Bewertungskriterien. Das Augenmerk wird auf strategische, operative und weitere Aspekte gelegt. Parallel dazu erfolgt eine Überprüfung der Anträge der Projektpartner in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen durch die Regionalen Koordinierungsstellen, um die Kohärenz und Synergie der Projekte mit den regionalen, länderspezifischen und nationalen Politiken zu überprüfen.
Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung und der strategisch-operativen Bewertung erstellt das Gemeinsame Sekretariat einen entsprechenden Rangordnungsentwurf zu den eingereichten Projektanträgen, welcher dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft den Rangordnungsentwurf und genehmigt bzw. lehnt die Projekte definitiv ab.
Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie im entsprechenden Dokument Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte.

 

Erster Aufruf

In diesem Abschnitt finden Sie die Dokumente zum Erster Aufruf.

 

 

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2023