Interreg - European Regional Development Fund - European Union

Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020

Das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich ist Teil der Förderprogramme im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit für die Periode 2014-2020. Es fördert die ausgewogene, nachhaltige Entwicklung sowie harmonische Integration im Grenzraum zwischen Italien und Österreich und wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und nationale öffentliche Beiträge in Höhe von insgesamt rund 98 Millionen Euro finanziert.

Mit diesen Mitteln fördert das Programm italienisch-österreichische Kooperationsprojekte in den Bereichen Forschung und Innovation, Natur und Kultur, Ausbau institutioneller Kompetenz und Regionalentwicklung auf lokaler Ebene.

Hauptanliegen des Kooperationsprogrammes ist die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit sowie der Erhalt der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit im Grenzraum zwischen Italien und Österreich. Diese Ziele werden erreicht durch die Förderung von Maßnahmen zur Überwindung der grenzbezogenen Barrieren, zum Aufbau neuer grenzüberschreitender Synergien, zur Steigerung der Attraktivität der Gebiete, zur Steigerung des regionalen nachhaltigen Wachstums sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, Steigerung der Produktivität und sozialen Kohäsion.

Kooperationsgebiet

Mit einer Fläche von mehr als 50.000 km² und einer Bevölkerung von mehr als 5,5 Millionen Einwohnern (im Jahr 2013) erstreckt sich das förderfähige Gebiet des KP Interreg V-A Italien-Österreich im Grenzraum zwischen Italien und Österreich auf insgesamt 19 Gebiete der NUTS-3-Ebene.

Gegenüber den vorangegangenen Programmperioden wurde das Programmgebiet für die Förderperiode 2014-2020 erweitert, indem die ehemaligen Flexibilitätsgebiete als vollwertige Programmregionen in das Programmgebiet aufgenommen wurden.

Grundsätzlich sollten Projektträger ihren Sitz im Programmgebiet haben und alle Projekttätigkeiten im Kooperationsgebiet durchgeführt werden. Der Lead Partner muss auf jeden Fall seinen Rechts- und/oder Firmensitz im Programmgebiet haben. Eine Zusammenarbeit mit Partnern aus Gebieten außerhalb des Programmgebietes ist möglich, sofern deren Beteiligung eine Qualitätssteigerung für die Partnerschaft und das Projekt bedeutet und einen begründeten Mehrwert für das Programmgebiet erbringt sowie ausnahmslos den Bestimmungen gemäß Art. 20.2.b VO (EU) 1299/2013 entspricht.

Zum förderfähigen Gebiet des KP Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020 gehören:

Karte

Prioritätsachsen

Die Strategie des KP Interreg V-A Italien-Österreich wurde zum einen auf der Grundlage der Vorgaben und Ziele von Europa 2020 und der ETZ sowie zum anderen auf der Grundlage einer Analyse der Bedürfnisse, Möglichkeiten, Herausforderungen, Stärken und Schwächen im Programmgebiet in Bezug auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum entworfen. Außerdem wurden die Stakeholder sowie auch die Öffentlichkeit in die Ausarbeitung miteinbezogen.

Gemäß dieser thematischen Konzentration wurden vier thematische Achsen, bzw. Prioritätsachsen festgelegt, im Rahmen derer das  KP Interreg V-A Italien-Österreich Projekte fördern wird. Jede PA ist gegliedert in eine oder mehrere Investitionsprioritäten (IP), welche die Ausrichtung der PA genauer definiert bzw. definieren und für welche jeweils ein spezifisches Ziel definiert wurde.

Klicken Sie auf die jeweilige Achse, um weitere Details zu erfahren.

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Programmbehörden

Um ein effizientes Management und eine erfolgreiche Umsetzung des KP Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020 zu gewährleisten, verfügt das Programm über folgende Organisationsstrukturen.

Verwaltungsbehörde – VB

Die Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung für die Verwaltung, die Umsetzung und das Monitoring des Programms. Sie ist die Schnittstelle zwischen Europäischen Kommission und den Programmregionen. Sie schließt den Interreg-Fördervertrag mit den Lead Partnern ab.

Regionale Koordinierungsstellen – RK

In jeder Programmregion gibt es eine Regionale Koordinierungsstelle, die als Bindeglied zwischen den Programmbehörden und den Begünstigten als erste Anlaufstelle für potentielle Antragsteller fungiert. Die RK überprüfen die Synergien der Projekte mit den Landes- und Regionalpolitiken und -strategien.

Gemeinsames Sekretariat – GS

Das Gemeinsame Sekretariat ist am Sitz der Verwaltungsbehörde eingerichtet und unterstützt alle Programmbehörden und -ausschüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und die Projektträger bei allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Projektumsetzung.

Kontrolle erster Ebene - FLC

Jeder RK gehört eine Kontrollinstanz an, welche mit der Kontrolle erster Ebene, bzw. First Level Control, beauftragt ist. In dieser Kontrolle werden die von den Begünstigten getätigten Kosten kontrolliert.

Bescheinigungsbehörde – BB

Die Bescheinigungsbehörde erstellt die bescheinigten Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge und übermittelt diese an die Europäische Kommission. Außerdem nimmt sie die Zahlungen der Europäischen Kommission entgegen und leistet die Zahlungen an die begünstigten Projektpartner.

Prüfbehörde – PB

Die Prüfbehörde prüft in der Kontrolle zweiter Ebene (SLC) die Gewährleistung einer effizienten Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems und stellt sicher, dass die Prüfaktivitäten von VB und BB geeignet sind für die Überprüfung der erklärten Ausgaben.

Lenkungsausschuss – LA

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Programmregionen zusammen. Die Vertreter der beiden Mitgliedsstaaten haben eine beobachtende Funktion. Die Hauptaufgabe des Lenkungsausschusses ist die Auswahl der förderfähigen Projekte.

Begleitausschuss – BA

Im Begleitausschuss sind u. a. die Mitgliedstaaten, die Umweltbehörden, die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Chancengleichheit und Lokalkörperschaften und die Programmregionen vertreten. Die Europäische Kommission hat eine beratende Funktion. Der BA garantiert die die Qualität der Durchführung des Programms.

Programmdokumente

In diesem Abschnitt finden Sie alle Dokumente zum KP Interreg V-A Italien-Österreich.

  • EU Verordnungen
  • Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020
  • Ergebnisse des ersten Aufrufs
  • Begleitausschuss
  • Programmspezifische Förderfähigkeitsregeln
  • Methodik und Kriterien für die Auswahl der Projekte
  • Kommunikationsstrategie
  • Jährliche Durchführungsberichte
  • Strategischer Umweltbericht

 

Letzte Aktualisierung: 12.04.2019