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[Partnerschaft]

Wer kann Begünstigter eines Interreg Projektes sein?

Potentielle Begünstigte sind öffentliche und private Akteure. Da im Rahmen des Interreg V-A Italien-Österreich Programms nur jene Projekte gefördert werden, welche einen grenzüberschreitenden Charakter aufweisen und einen grenzüberschreitenden Mehrwert für das gesamte Programmgebiet erbringen, müssen an jedem geförderten Projekt mindestens zwei Begünstigte beteiligt sein – jeweils einer aus jedem der beiden Mitgliedsstaaten. Alle am Projekt beteiligten Begünstigten bzw. Projektpartner müssen die notwendigen rechtlichen, finanziellen und operationellen Voraussetzungen haben, um ihre Aufgabe bei der Projektumsetzung wahrnehmen zu können. Außerdem sollten im Sinne einer erfolgreichen Partnerschaft nur Begünstigte am Projekt beteiligt werden, die über jenes Fachwissen und jene Erfahrung verfügen, die für die Erreichung der Ergebnisse des Projektes relevant sind.  

Jede Prioritätsachse richtet sich an bestimmte Begünstigte:

Achse 1:

1a)  Universitäten, Forschungszentren, Kompetenzzentren, Fachhochschulen und technische Institute, Cluster von Forschungs- und Kompetenzzentren, Technologie- und Innovationsparks, Handelskammern, öffentliche Einrichtungen.

1b) Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (KMU, GU) als Einzelne oder im Verbund, Wirtschaftsverbände, Technologie- und Innovationsparks, Kompetenzzentren, Forschungszentren, Universitäten, Fachhochschulen, technische Institute, Cluster (Forschungszentren, und/oder Kompetenzzentren, Produktions-, Technologie- und Innnovationszentren), Innovationsmittler, Handelskammern.

Achse 2:

Öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Umweltorganisationen, Verwaltungen von Naturparks und Naturschutzgebieten, KMU, wirtschaftsnahe und touristische Organisationen.

Achse 3:

Öffentliche Einrichtungen 

Achse 4:

LAGs und sonstige Begünstigte, die mit der Prioritätenzielsetzung kompatibel sind.

 

Datum: 1.3.2016

[Partnerschaft]
Wie setzt sich eine Partnerschaft zusammen?

Mindestanforderung an die Zusammensetzung einer grenzübergreifenden Partnerschaft zwecks Förderung eines Projektes aus Mitteln des Programms ist die Beteiligung von mindestens zwei Begünstigten (Lead Partner und mindestens ein Projektpartner) aus je einem der beiden Mitgliedsstaaten des Programms, Italien und Österreich.

Die Zuweisung von EFRE-Mitteln für ein Projekt ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Zusammenarbeit aller am Projekt beteiligten Begünstigten auf mindestens die beiden ersten plus ein weiteres der folgenden vier angeführten Kooperationskriterien basieren und jeweils sämtliche der angeführten Unterkriterien erfüllt sind: 

Gemeinsame Ausarbeitung
  • Alle Projektpartner aus Italien und Österreich tragen zur Projektentwicklung bei.
  • Die Projektpartner legen die Projektumsetzung fest, sprich das gemeinsame Ziel, die Ergebnisse, das Budget, den Zeitplan und die Verantwortlichkeiten für Aufgabenbereiche zur Zielerreichung.
  • Die Projektpartner bringen ihr gemeinsames Fachwissen und ihre projektspezifische Erfahrungen ein sowie identifizieren ihre gemeinsamen Erwartungen an das Projekt.
  • Der Projektantrag weist auf Partnerschaftstreffen für die Vorbereitung des Projektes hin.
Gemeinsame Durchführung
  • Der Lead Partner trägt die Gesamtverantwortung und die Koordinierung für das Projekt, aber alle Projektpartner sind teilverantwortlich in die Umsetzung eingebunden.
  • Jeder Projektpartner koordiniert seinen Aufgabenbereich und gewährleistet die Umsetzung der geplanten Aktivitäten, die Erreichung von Zwischenzielen und die Bewältigung von unerwarteten Schwierigkeiten.
  • Jeder Projektpartner ist zumindest an einem Aufgabenbereich beteiligt.  Die Partner arbeiten gemeinsam innerhalb der gleichen WPs zusammen oder aber üben einzelne Tätigkeiten auch selbstständig aus. Diese müssen aber dieselbe Zielsetzung haben und in ein gemeinsames Resultat münden.
  • Die Mehrheit der Aktivitäten werden nicht von einem einzelnen Partner oder nur in einem Mitgliedstaat durchgeführt.

Gemeinsames Personal

  • Alle Projektpartner verfügen über für das Projekt zuständiges Personal zur Erfüllung ihres jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs.
  • Das Personal arbeitet im Sinne der gemeinsamen Durchführung des Projektes zusammen.
  • Alle Mitarbeiter im Projekt koordinieren ihre Aufgaben in ihrem Aufgabenbereich untereinander und tauschen regelmäßig Informationen aus.
  • Unnötige Doppelfunktionen bei unterschiedlichen Partnern sind zu vermeiden (z.B. nur ein Projekt Manager für das gesamte Projekt). Die Funktionen der Partner ergänzen sich miteinander.

Gemeinsame Finanzierung

  • Das Projekt hat ein gemeinsames Budget mit den Partnern gemäß deren Aufgabenbereiche.
  • Das Budget beinhaltet die Tranchen pro Jahr und Aufgabenbereiche.
  • Grundsätzlich leisten alle Partner einen Finanzierungsanteil.
  • Falls die Zahlungen auf das Konto des LP überwiesen werden, ist dieser für die Verwaltung und Verteilung dieser Fonds und deren Abrechnung verantwortlich.

 

 

 

Datum: 1.3.2016
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(Letzte Aktualisierung: 20.07.2009)