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Struktur

Der Begleitausschuss

Der Begleitausschuss überwacht und sichert die Wirksamkeit und Qualität der Durchführung des Programms. Dieses Gremium prüft und billigt die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben.

Darüber hinaus setzt der Begleitausschuss einen Lenkungsausschuss ein.  Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Regionen und Länder des Programms, Vertretern der zuständigen nationalen Behörden, Vertretern der Umweltbehörden und, nur mit beratender Funktion, aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Wirtschafts-, Sozial und Chancengleichheitspartner.


Der Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss genehmigt die Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, und legt die Verfahren und Modalitäten bei relevanten Projektänderungen fest.

Dieses technische Organ ist aus zwei Vertretern jeder Partnerregion und, in Funktion des Beobachters, aus einem Vertreter der zuständigen nationalen Verwaltung sowohl für Italien als auch für Österreich zusammengesetzt.


Die Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich dafür, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird. Die im Rahmen des Interreg IV Programms Italien-Österreich benannte einzige Verwaltungsbehörde ist:

Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Abteilung Europa

Amt für Europäische Integration


Die Bescheinigungsbehörde

Aufgaben der Bescheinigungsbehörde sind die Zahlungsanträge für EFRE-Mittel auszuarbeiten und vorzulegen, die Mittel seitens der Europäischen Kommission entgegenzunehmen und die Zahlungen an den federführenden Begünstigten zu leisten.

Die im Rahmen des Interreg IV Programms Italien-Österreich benannte einzige Bescheinigungsbehörde ist:

Autonome Provinz Bozen
Abteilung Europa

Landeszahlstelle


Die Prüfbehörde

Mit Hilfe eines Kontrollsystems überprüft die Prüfbehörde die Korrektheit der getätigten Ausgaben und führt die im Art. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 angeführten Aufgaben aus. Die Prüfbehörde gewährleistet, dass bei der Prüfung international anerkannte Prüfstandards berücksichtigt werden.

Die im Rahmen des operationellen Programms ernannte Prüfbehörde ist:

Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Prüfstelle

 


Das gemeinsame Technische Sekretariat

Unterstützung der Verwaltungsbehörde, des Begleitausschusses, des Lenkungsausschusses und, wo zuständig, der Prüfbehörde bei der Umsetzung der entsprechenden Aufgaben. Außerdem nimmt das Gemeinsame Technische Sekretariat die Aufgaben wahr, die im OP aufgelistet sind.

Das Gemeinsame Technische Sekretariat ist am Sitz der Verwaltungsbehörde eingerichtet worden.


Die regionalen Koordinierungsstellen

In jeder der sechs Regiones des Programmsgebietes befindet sich eine regionale Koordinierungsstelle. 

Den regionalen Koordinierungsstellen obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Ausführung der Aufgaben im Bereich Information über das Programm in den einzelnen Gebieten;
  • Überprüfung der Synergien der Projekte mit den Landes-/Regionalpolitiken zum Zwecke der nationalen/regionalen Kofinanzierung;
  • Unterstützung des GTS bei der Überprüfung der Projekte bezüglich der grenzüberschreitenden Auswirkungen;
  • Förderentscheidung bezüglich der nationalen/regionalen Kofinanzierung;
  • Ausbezahlung der nationalen/regionalen Kofinanzierung der Projekte.

Die sechs regionalen Koordinierungsstellen (RK) des Interreg IV Programms Italien-Österreich sind:

  • RK Bozen - Südtirol
  • RK Friaul Julisch Venetien
  • RK Kärnten
  • RK Salzburg
  • RK Tirol
  • RK Veneto

Weitere Inforamtionen in der Sektion Kontakte

 


(Letzte Aktualisierung: 24.11.2010)