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FAQ - Häufige Fragen

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  Fragen und Antworten

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[Förderfähigkeit der Ausgaben]

In welcher Kostenkategorie können Ausgaben für technische Verbrauchsgüter abgerechnet werden?

Technische Verbrauchsgüter, wie etwa Labormaterial (Pipetten, etc.), fallen in die Kostenkategorie "Ausrüstungskosten", auch wenn sie nicht ins Inventar aufgenommen werden.

Handelt es sich jedoch um Büromaterial, fallen die Spesen in die Kostenkategorie "Büro- und Verwaltungsausgaben". Diese können ausschließlich pauschal mit bis zu 15% der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt werden.

Datum: 31.3.2016

[Natur und Kultur]
The project area has multiple small sites of historical and cultural interest which must be developed and rendered useable to the community. In this sense the project intends to strengthen the cross-border relationships for the development of specific locations (rural environment interpretation centres) characterized by historical, natural cultural ties - for example- to water (waterfront), or to an other theme related to the area, realizing innovative proposals in the development of productsservices, particularly in the tourist sector.
We are a Union of Municipalities of the Belluno Province and we are looking for Austrian partners.
Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 30.3.2016

[Partnerschaft]

Welche Rolle nehmen assoziierte Partner ein und wie werden ihre Tätigkeiten finanziert? 

Assoziierte Partner unterstützen das Projekt, bzw. die Partnerschaft von außen indem sie ihr Know-How und ihren Zugang zu relevanten Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterstützen sie die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts unter den Zielgruppen.

Die assoziierten Partner finanzieren ihre Tätigkeiten selbst. Ihre Tätigkeiten dürfen nicht mit den öffentlichen Mitteln finanziert werden, die einem Projektpartner zugesprochen wurden. Eine Ausnahme bilden die Reisekosten, welche aus dem Budget der Projektpartner bezahlt werden können.  

Die Tätigkeiten und Rolle der assoziierten Partner müssen im Projektantrag im Monitoringsystem "coheMON" in einem beschreibenden Feld angeführt werden. 

Datum: 29.3.2016

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Sind auch Vorbereitungskosten förderfähig?
Die Vorbereitungskosten sind nur dann förderfähig, wenn das Projekt genehmigt wird.
 
Es sind jene Vorbereitungskosten förderfähig, die im Zeitraum zwischen Veröffentlichung des Aufrufs und der Einreichung getätigt wurden, die Schwelle von 5.000,00 Euro der vom LA genehmigten Projektkosten nicht überschreiten und sich auf externe Dienstleistungen und Reise- und Unterbringungskosten beschränken. 
 
Dieser Betrag von 5.000 Euro versteht sich auf Projektebene und als Gesamtsumme aus EFRE-Förderung, nationaler Kofinanzierung und Eigenmitteln. Diese Summe kann auf die einzelnen Projektpartner je nach Bedarf aufgeteilt werden. Die Summe beinhaltet zudem die Merhwertsteuer.   
 
Die Vorbereitungskosten müssen im Antragsformular (coheMON) angegeben werden.
Datum: 29.3.2016

[Natur und Kultur]

Zivilgesellschaftliche Initiativen wie Gemeinschaftsgärten in die Stadtplanung zu integrieren und positive Auswirkungen zu aktuellen gesellschaftlichen Brennpunktideen wie Arbeitslosigkeit, Zusammenleben mehrer Kulturen, Generationskonflikte zu ergründen. Gesucht sind Städt und Gemeinden, die Gemeinschaftsgärten initiieren möchten oder bereits verwirklicht haben.

Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.

Datum: 23.3.2016

[Projekteinreichung]
Was versteht man unter "öffentlicher Verwaltung" und "Einrichtung öffentlichen Rechts"?
Unter öffentlicher Verwaltung versteht man die Gesamtheit der Einrichtungen, die die administrativen Funktionen des Staates wahrnehmen. Der öffentlichen Verwaltung gleichgestellt sind die sog. „Einrichtungen des öffentlichen Rechts“, auch wenn sie die Form privater Rechtssubjekte annehmen. Auch diese Einrichtungen müssen demnach die für die öffentlichen Rechtssubjekte vorgesehenen Bestimmungen beachten, solange sie Verwaltungstätigkeiten ausüben. Dies gilt auch im Rahmen öffentlicher Aufträge.

Gemäß  Art. 2 Abs. 1 Punkt 4 der Richtlinie Nr. 2014/24 bezeichnet der Ausdruck „Einrichtungen des öffentlichen Rechts“ Einrichtungen mit sämtlichen der folgenden Merkmale:
  • Sie wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,
  • sie besitzen Rechtspersönlichkeit und
  • sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterstehen hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht dieser Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, oder sie haben ein Verwaltungs-, Leitungs- beziehungsweise Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.
Die Definition der Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfolgt unabhängig von der formellen Einordnung des Rechtssubjektes als öffentlich oder privat. Somit kann auch eine Körperschaft in einer privatrechtlichen Form, wie beispielsweise eine Gesellschaft, als Einrichtung des öffentlichen Rechts qualifiziert werden.

Datum: 17.3.2016

[Programmfinanzierung]
Woher kommen die Finanzmittel des Programms?
Das gesamte Budget des Programms Interreg V-A Italien-Österreich beläuft sich für die Programmperiode 2014-2020 auf 98.380.352 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mitteln der Europäischen Union, bzw. des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 82.238.866 Euro und aus Mitteln der beiden Mitgliedsstaaten in Höhe von 16.141.486 Euro zusammen.
Datum: 17.3.2016

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Was besagt der Art. 20 VO (EU) 1299/2013, bzw. die 20% Regelung?

Grundsätzlich sollten alle Begünstigten ihren Sitz im Programmgebiet haben und alle Projekttätigkeiten im Kooperationsgebiet durchgeführt werden. Der Lead Partner muss auf jeden Fall seinen Rechts- oder Firmensitz im Programmgebiet haben. Beispiel: Auch der operative Sitz der Universität von Padua in Vicenza (Nuts 3) kann Lead Partner sein.

Die Anforderung des Sitzes im Programmgebiet kann im Fall von Ministerien, Regionen, Ländern und anderen öffentlichen Einrichtungen, welche im Kooperationsgebiet eine territoriale Zuständigkeit haben, als erfüllt betrachtet werden.

Im Falle von Universitäten kann die obengenannte Anforderung jedoch nicht als erfüllt betrachtet werden, da die Voraussetzung der territorialen Zuständigkeit nicht bestehen kann.  

Eine Zusammenarbeit mit Partnern aus Gebieten außerhalb des Programmgebietes ist möglich, sofern

  • der Gesamtbetrag aller außerhalb des Programmgebiets geförderten Projekte nicht 20% der Unterstützung aus dem EFRE auf Programmebene übersteigt
  • deren Beteiligung eine Qualitätssteigerung für die Partnerschaft und das Projekt bedeutet
  • einen begründeten Mehrwert für das Programmgebiet erbringt
  • ausnahmslos den Voraussetzungen gemäß Art. 20.2.b VO(EU) 1299/2013 entspricht

Sollten im Zuge einer derartigen Zusammenarbeit die Projektaktivitäten außerhalb des Programmgebiets durchgeführt werden und die Ausgaben somit außerhalb des Programmgebiets anfallen, so muss dies ausdrücklich im Projektantrag festgehalten und vom Lenkungsausschuss genehmigt werden. Im Zuge der Projektumsetzung können Ausgaben außerhalb des Programmgebietes nach ausdrücklicher Anfrage von der Verwaltungsbehörde, ggf. nach Konsultation des Lenkungsausschusses genehmigt werden.

Datum: 17.3.2016

[Projekteinreichung]

Wie und wann kann ein Projektantrag übermittelt werden?

Die Antragsstellung erfolgt über den Lead Partner im Rahmen eines Aufrufes zur Einreichung von Projektvorschlägen. Über den gesamten Programmzeitraum wird es mehrere Aufrufe geben, die jeweils 6 bis 8 Wochen geöffnet bleiben. Diese werden unter Aufrufe und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht sowie in den weiteren von den einzelnen Partnerregionen des Programms ausgewählten Medien.

Die Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen kann ab Startdatum des Aufrufes bis zu seiner Fälligkeit erfolgen. Die Antragstellung wird elektronisch über das coheMON durchgeführt. Der Projektantrag wird im coheMON ausgefüllt. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen zertifizierten eGov-Account im coheMON eröffnen und über eine digitale Unterschrift verfügen.

Handbücher zum coheMON finden Sie hier.

Datum: 1.3.2016

[Partnerschaft]
Was bedeutet das Lead Partner-Prinzip und was beinhaltet die Rolle des Lead Partners?

Alle von Interreg V-A Italien-Österreich geförderten Projekte beruhen auf dem sogenannten Lead Partner Prinzip. Der Lead Partner (LP) übernimmt im Namen aller anderen Projektpartner die Gesamtverantwortung für die korrekte Verwaltung und Umsetzung des Projekts und fungiert als Bindeglied zwischen Projekt Projektpartnern (PP) und Programmbehörden sowie innerhalb der Partnerschaft. Die Art der Zusammenarbeit zwischen LP und PP einschließlich der Pflichten und Rechte aller PP werden in einem Partnerschaftsvertrag klar und eindeutig festgelegt. In erste Linie dient dieser Vertag der Sicherung der Qualität des Projektes und der Erreichung der festgelegten Ziele sowie andererseits auch der Absicherung der im Interreg-Fördervertrag eingegangenen Verpflichtungen vonseiten des LP gegenüber seinen PP. 

Der LP verpflichtet sich zur Wahrung folgender Aufgaben: 

  • Er erstellt, zusammen mit den anderen Partnern, eine Vereinbarung, die Bestimmungen enthält, die unter anderem die wirtschaftliche Verwaltung der für das Projekt bereitgestellten Mittel gewährleisten sowie Vorkehrungen für die Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge. 
  • Bei Genehmigung des Projektes unterzeichnet der Lead Partner den Interreg-Fördervertrag mit der Verwaltungsbehörde
  • Er trägt die Verantwortung für die Durchführung des gesamten Projektes. 
  • Er stellt sicher, dass die von den Partnern gemeldeten Ausgaben bei der Durchführung des Vorhabens tatsächlich angefallen sind und den Maßnahmen, die von allen Partnern vereinbart wurden und dem Interreg-Fördervertrag entsprechen.
  • Er stellt sicher, dass die anderen Partner den Gesamtbetrag der Beiträge aus den Fonds so schnell wie möglich und in vollem Umfang erhalten. Der den anderen Partnern zu zahlende Betrag wird durch keinerlei Abzüge, Einbehalte, später erhobene spezifische Abgaben oder sonstige Abgaben gleicher Wirkung verringert. 
Die Rolle des LP kann auch ein KMU übernehmen.
Datum: 1.3.2016

(Letzte Aktualisierung: 20.07.2009)