Hauptinhalt

FAQ - Häufige Fragen

Suche

Liste der Fragen und Antworten
  Fragen und Antworten

Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein.
Falls Sie noch keinen PDF-Betrachter installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt für:
Laden Sie sichen einen Freien PDF-Betrachter herunter
einen Freien PDF-Betrachter
Adobe© Reader©
den Adobe© Reader©


[21-27 Partnerschaft]

Welche Rolle nehmen assoziierte Partner ein und wie werden ihre Tätigkeiten finanziert?

Assoziierte Partner unterstützen das Projekt, bzw. die Partnerschaft von außen, indem sie ihr Know-How und ihren Zugang zu relevanten Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterstützen sie die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts unter den Zielgruppen.
Die assoziierten Partner finanzieren ihre Tätigkeiten selbst. Ihre Tätigkeiten dürfen nicht mit den öffentlichen Mitteln finanziert werden, die einem Projektpartner zugesprochen wurden. Eine Ausnahme bilden Reisekosten, welche aus dem Budget der Projektpartner – im Rahmen der Reisekostenpauschale - bezahlt werden können.  
Assoziierte Partner können auch außerhalb des Programmgebiets ansässig sein. Die Tätigkeit des assoziierten Partners selbst muss dem Programmgebiet zugutekommen.

Datum: 28.11.2023

[21-27 CLLD]

Was sind CLLD-Projekte in funktionalen Räumen?

Eine Projektidee aus einem CLLD
Gebiet kann einen größeren räumlichen Umkreis betreffen, bei dem auch Akteure und Wirkungen im Sinne von Kooperationen in
funktionalen Räumen außerhalb des CLLD-Gebiets eingebunden werden. Projekte mit Partnern bzw. Akteuren aus funktionalen Räumen können somit CLLD Klein- oder Mittelprojekte sein.
Bei Mittelprojekten mit Partnern aus funktionalen Räumen braucht es mindestens einen Partner in der Regel mit Sitz im funktionalen Raum.
Um Kleinprojekte als „Projekte mit Partnern aus funktionalen Räumen“ einzustufen, muss entweder der Sitz des Akteurs und/oder eine Wirkung bzw. Tätigkeiten im funktionalen Raum vorhanden sein. Da bei Kleinprojekten nur 1 Begünstigter (LAG) vorhanden ist, wird das gesamte Budget des Projekts einer LAG dem genehmigten „Strategietopf“ für Projekte in funktionalen Räumen angerechnet.
Die Projekte müssen grenzüberschreitend sein.

Datum: 28.11.2023

[21-27 CLLD]

Gibt es einen Aufruf zur Projekteinreichung für die Achse 4 CLLD?

Die Priorität 4 fördert im Rahmen des CLLD-Ansatzes die Regionalentwicklung auf lokaler Ebene durch Investitionen in grenzübergreifende Entwicklungsstrategien, die von der örtlichen Bevölkerung betrieben werden. Darüber soll die Integration und lokale Eigenverantwortung im unmittelbaren Grenzgebiet unterstützt werden.
Für die Priorität 4 gibt es im Programmzeitraum 2021-2027 nur einen einzigen Aufruf. Dieser wurde am 30/09/2022 geschlossen. Im Rahmen dieses Aufrufs hat die Verwaltungsbehörde zur Einreichung von Entwicklungsstrategien zur Förderung der Regionalentwicklung auf lokaler Ebene aufgerufen. Die Strategien folgender Gebiete wurden genehmigt:
•    Dolomiti Live: Osttirol, Pustertal, Belluno
•    HEurOpen: Hermagor, Gemonese, Canal del Ferroe Val Canale, Carnia
•    Terra Raetica: Landeck, Imst, Vinschgau, Engiadina Bassa
•    Wipptal: nördliches und südliches Wipptal
Diese vier CLLD-Gebiete werden bis zum Ende der Programmperiode Klein- und Mittelprojekte zur Förderung der Regionalentwicklung durch die direkte Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung umsetzten. Ideen für solche Klein- und Mittelprojekte können im Rahmen von Aufrufen eingereicht werden, die von den CLLD-Gebieten veröffentlicht werden.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Abrechnung der Spesen/Berichterstattung]

Wie werden die Kosten für freiwillige Arbeit abgerechnet?

Freiwillige unbezahlte Arbeit gilt als förderfähige Sachleistung, sofern Statut oder Gründungsakt des Begünstigten dessen Nonprofit Charakter belegen und die Notwendigkeit der Abrechnung/Berichterstattung ausreichend begründet ist. Der Wert der unbezahlten freiwilligen Arbeit wird mit 15,00€ pro Stunde bestimmt. Diese Sachleistungen können nur bis zur Höhe der Eigenmittel abgerechnet werden. Siehe FFR Punkt 4.3.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Abrechnung der Spesen/Berichterstattung]

Was ist zu tun, wenn der nationale Arbeitsvertrag für qualifiziertes Personal einen niedrigeren Stundensatz vorsieht als die angegebenen Werte?

Standardeinheitskosten sind VKO (SCO’s) d.h vereinfachte Kostenoptionen. Sie beruhen auf ungefähren Beträgen und wurden anhand einer Methodik ausgearbeitet, die die Besonderheiten des gesamten Programmbereichs (IT-AT) berücksichtigt. Die Abrechnung von Personalkosten ist ausschließlich über Standardeinheitskosten möglich, und die Zuordnung zur jeweiligen Stundensatzkategorie erfolgt nach dem Kriterium der überwiegenden Tätigkeit innerhalb des Projekts. In jedem Fall muss der Begünstigte garantieren, dass er die nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält. Durch diese Standardeinheitskosten sollte es möglich sein, die tatsächlichen Personalkosten annähernd zu decken.
Es ist möglich, maximal 1.720 Stunden pro Person und Jahr abzurechnen. Bei der Erstellung des Finanzplans ist zu berücksichtigen, dass Krankheits- und Urlaubstage sowie Elternurlaub nicht förderfähig sind. Jeder im Programm Interreg IT-AT 21-27 vorgesehene/ erstattungsfähige Pauschalbetrag wird auf der Grundlage des vorgesehenen/ förderfähigen Personalbetrags berechnet. Die einzige Ausnahme ist der Pauschalsatz von 4% für Büro- und Verwaltungskosten, der auf der Grundlage der direkten Kosten berechnet wird, wenn keine Personalkosten anfallen. Siehe Punkt 3 der FFR.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Abrechnung der Spesen/Berichterstattung]

In welcher Kostenkategorie können Ausgaben für technische Verbrauchsgüter abgerechnet werden?

Technische Verbrauchsgüter, wie etwa Labormaterial (Pipetten, etc.), fallen in die Kostenkategorie "Ausrüstungskosten", auch wenn sie nicht ins Inventar aufgenommen werden.
Handelt es sich jedoch um Büromaterial, fallen die Spesen in die Kostenkategorie "Büro- und Verwaltungsausgaben".

Datum: 28.11.2023

[21-27 Förderfähigkeit der Ausgaben]

Werden im Projekt Externe Dienstleistungen beantragt und keine Personalkosten, können dann trotzdem Reisekosten beantragt werden?

Reisekosten sind für internes Personal vorbehalten. Also entweder Personal des Akteurs oder des Begünstigten.  Sofern also keine Personalkosten abgerechnet werden, können keine Reisekosten beantragt werden.
Reise- und Unterbringungskosten externer Sachverständiger und Dienstleister fallen unter die Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Förderfähigkeit der Ausgaben]

Wann erfolgt die Einstufung der Leistungsgruppen?

Die Einstufung der effektiven Personen je LG erfolgt am Beginn des Projektes (nach Unterzeichnung des Interreg-Vertrags) durch die Erfassung der Personen in coheMON (also spätestens im Zuge der ersten Abrechnung). Die Einstufung bleibt für die ganze Projektlaufzeit unverändert. Siehe Förderfähigkeitsregeln, Punkt. 3.1.1.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Förderfähigkeit der Ausgaben]

Sind Kosten aus Vereinbarungen zwischen öffentlichen Verwaltungen zulässig? Wie werden sie im Projektbudget erfasst und abgerechnet?

Vereinbarungen zwischen öffentlichen Verwaltungen sind zulässig, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Artikel 12 der EU-Richtlinie Nr. 2014/24; Artikel 15 des Gesetzes Nr. 241/90 und Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023/Beschaffungsrecht); die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und speziell das INTERREG-Projekt betreffen.
Bei der Erstellung des Projektbudgets müssen die Kosten vollständig der Kategorie "Beratung und externe Dienstleistungen" zugeordnet werden.
Bei der Abrechnung müssen alle spezifischen Regeln der Zulässigkeitsvorschriften des Programms beachtet werden, auch in Bezug auf die Bestimmungen zu den Ausgabenkategorien, einschließlich der vereinfachten Optionen, auf die sich die Kosten der Vereinbarung beziehen. Im Falle der Abrechnung auf der Grundlage realer Kosten muss die öffentliche Verwaltung, mit der die Vereinbarung getroffen wurde, einen dokumentierten Kostenauszug bei der begünstigten öffentlichen Verwaltung vorlegen, der die Art der angefallenen Kosten gemäß den verschiedenen Ausgabenkategorien und Abrechnungsmethoden (Standardkosten, Pauschalsätze) des Kooperationsprogramms darlegt. Die begünstigte öffentliche Verwaltung führt die gesamten Ausgaben unter der Kategorie "externe Dienstleistungen" auf und legt dabei den genannten Kostenauszug sowie das Zahlungs-/Erstattungsdokument dem Partner der öffentlichen Verwaltung vor. Falls diese Kosten in den Pauschalsatz für Restkosten fallen, d.h., wenn die Anwesenheit des internen Personals des Begünstigten erforderlich ist, ist der Begünstigte in jedem Fall verpflichtet, eine Liste der Ausgaben der öffentlichen Verwaltung, mit der eine Vereinbarung getroffen wurde, bei der begünstigten öffentlichen Verwaltung vorzulegen, die die Art der angefallenen Kosten gemäß den verschiedenen Ausgabenkategorien des Kooperationsprogramms darlegt.

Datum: 28.11.2023

[21-27 Förderfähigkeit der Ausgaben]

Können Sie bitte eine Definition der Echtkosten  geben? Welche Kostenkategorien fallen darunter?

Zusätzlich zu den vereinfachten Kostenoptionen (VKO) gibt es auch die sogenannten Echtkosten, die ausschließlich und unter bestimmten Umständen abgerechnet werden können: d.h. wenn sie nicht unter die Pauschale für Restkosten von 40 % oder 25 % fallen und diese Echtkosten in den Kostenkategorien "externe Dienstleistungen", "Ausrüstungskosten" und "Infrastrukturinvestitionen und/oder Bauarbeiten" fallen. Im Allgemeinen handelt es sich um Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einer einzelnen Tätigkeit/Einheit stehen, wenn der Zusammenhang mit dieser einzelnen Tätigkeit/Einheit nachgewiesen werden kann.

Datum: 28.11.2023
« Vorherige Seite 1 2 3 4 5 6 7 Nächste Seite »

(Letzte Aktualisierung: 20.07.2009)