Potentielle Begünstigte sind öffentliche und private Akteure. Da im Rahmen des Interreg V-A Italien-Österreich Programms nur jene Projekte gefördert werden, welche einen grenzüberschreitenden Charakter aufweisen und einen grenzüberschreitenden Mehrwert für das gesamte Programmgebiet erbringen, müssen an jedem geförderten Projekt mindestens zwei Begünstigte beteiligt sein – jeweils einer aus jedem der beiden Mitgliedsstaaten. Alle am Projekt beteiligten Begünstigten bzw. Projektpartner müssen die notwendigen rechtlichen, finanziellen und operationellen Voraussetzungen haben, um ihre Aufgabe bei der Projektumsetzung wahrnehmen zu können. Außerdem sollten im Sinne einer erfolgreichen Partnerschaft nur Begünstigte am Projekt beteiligt werden, die über jenes Fachwissen und jene Erfahrung verfügen, die für die Erreichung der Ergebnisse des Projektes relevant sind.
Jede Prioritätsachse richtet sich an bestimmte Begünstigte:
Achse 1:
1a) Universitäten, Forschungszentren, Kompetenzzentren, Fachhochschulen und technische Institute, Cluster von Forschungs- und Kompetenzzentren, Technologie- und Innovationsparks, Handelskammern, öffentliche Einrichtungen.
1b) Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (KMU, GU) als Einzelne oder im Verbund, Wirtschaftsverbände, Technologie- und Innovationsparks, Kompetenzzentren, Forschungszentren, Universitäten, Fachhochschulen, technische Institute, Cluster (Forschungszentren, und/oder Kompetenzzentren, Produktions-, Technologie- und Innnovationszentren), Innovationsmittler, Handelskammern.
Achse 2:
Öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Umweltorganisationen, Verwaltungen von Naturparks und Naturschutzgebieten, KMU, wirtschaftsnahe und touristische Organisationen.
Achse 3:
Öffentliche Einrichtungen
Achse 4:
LAGs und sonstige Begünstigte, die mit der Prioritätenzielsetzung kompatibel sind.