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Interreg III A Österreich - Italien
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Grundinfo
 
EU-Regionalpolitik und Strukturfonds
Kerngedanke der EU-Regionalpolitik ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft (Kohäsion).
Als Instrumentarium der EU-Regionalpolitik dienen die Strukturfonds. Diese erfüllen eine Anreizfunktion und sind gleichzeitig Ausdruck eines gemeinschaftsweiten Solidaritätsdenkens, das für die künftige Stabilität der Union von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Gesamteinigung über die Agenda 2000 hat der Berliner Gipfel im März 1999 die Strukturmaßnahmen in der EU im Zeitraum 2000-2006 mit 213 Mrd. Euro ausgestattet.

In Südtirol kommen Mittel aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Einsatz.

Die Fonds beteiligen sich auch an der Finanzierung von vier Gemeinschaftsinitiativen: INTERREG (grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit), URBAN (wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung krisenbetroffener Städte), LEADER (Entwicklung des ländlichen Raums) und EQUAL (Bekämpfung von Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt).

 
INTERREG-Initiativen
Allgemeines Ziel der INTERREG-Initiativen ist es, dafür zu sorgen, dass nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes darstellen.
Im Sinne der INTERREG-Philosophie werden insbesondere Entwicklungsprogramme und Projekte in Grenzregionen finanziert, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen gestärkt, Personen und Institutionen bei der Realisierung grenzüberschreitender Vorhaben unterstützt und das Leben an der Grenze aufgewertet werden. Grundsätzlich werden die Verständigung und der Erfahrungsaustausch zu konkreten Problemen über die nationalen Grenzen hinweg gefördert. INTERREG III führt im neuen Planungszeitraum (2000-2006) die durch INTERREG II bewährten Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Ausrichtung A) von benachbarten Regionen fort. Darüber hinaus werden noch zwei weitere Formen der Kooperation entwickelt, die transnationale (Ausrichtung B) und die interregionale (Ausrichtung C).
 
 
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und Österreich (Interreg III A)
In der Ausrichtung A, die sich vornehmlich auf die integrierte Regionalentwicklung in benachbarten Grenzregionen richtet, wird u. a. das Programm Italien/Österreich realisiert. Dessen Partner sind wie in der vorhergehenden Planungsperiode (1994-1999) die Länder Kärnten, Tirol und Salzburg gemeinsam mit der Autonomen Region Friaul Julisch Venetien, der Region Veneto und der Autonomen Provinz Bozen.
  • Als bedeutendste Prioritäten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Italien/Österreich sind anzuführen: Umweltschutz und nachhaltige Raumentwicklung, Netzwerke, grenzüberschreitende Strukturen und Infrastrukturen, Kooperation in wirtschaftlicher Hinsicht (z.B. Tourismus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft), sowie in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kultur, Forschung und Gesundheitswesen.
 
Angaben zur Programmregion - Area INTERREG
Das Programmgebiet umfaßt folgende NUTS-III-Regionen:
  • Tirol: Tiroler Oberland, Innsbruck, Tiroler Unterland und Osttirol
  • Salzburg: Pinzgau-Pongau
  • Kärnten: Oberkärnten und Klagenfurt-Villach
  • Friaul Julisch Venetien: Provinz Udine
  • Veneto: Provinz Belluno
  • Autononome Provinz Bozen-Südtirol
Die sechs Partner haben die Möglichkeit der Flexibilitätsklausel vorgesehen, unter bestehenden Bedingungen können spezifische Projekte in benachbarten NUTS-III-Regionen realisiert werden und zwar:
  • in Italien zusätzlich die Provinzen Treviso und Vicenza (angrenzend an Belluno),die Provinz Trient (die an Bozen angrenzt), die Provinzen Pordenone und Görz (an Udine angrenzend).
  • in Österreich zusätzlich die NUTS III-Region Außerfern (Land Tirol), die Regionen Salzburg und Umgebung sowie der Lungau, die Region Unterkärnten (Land Kärnten). Hauptziel der Flexibilitätsklausel ist die Festigung der bestehenden wirtschaftlichen und sozialen grenzüberschreitenden Beziehungen.
Auch Projekte mit dem Engadin des Kantons Graubünden der Schweizer Eidgenossenschaft und mit der Republik Slowenien können durchgeführt werden, jedoch auf schweizer sowie slowenischer Seite ohne der Finanzierung von INTERREG Mittel.

Eine genaue Beschreibung des Programmgebietes findet man im Einheitlichen Programmplanungsdokument (EPPD) in Kapitel 2 bis 4.