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Events | 13.05.2020 | 11:29

Neue FAQ veröffentlicht: Reise- und Unterbringungskosten von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Auf der Programmwebsite finden Sie einen FAQ-Bereich, in welchem Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themen der Projektumsetzung finden und auch Ihre Fragen stellen können. Sie finden dort ab sofort eine neue FAQ zum Thema Reise- und Unterbringungskosten von ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Um die Komplexität der Umsetzung Ihres Projektes zu verringern, bietet die Verwaltungsbehörde zusammen mit dem Gemeinsamen Sekretariat neben den vielen Handbüchern und Leitfäden auch einen FAQ-Bereich auf der Programmwebsite. Dort finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zu verschiedenen Themenbereichen und können auch Ihre Fragen einreichen.

Ab sofort finden Sie eine Antwort zur Frage, ob ehrenamtliche Mitarbeiter Reise- und Unterbringungskosten abrechnen können. 

Laut programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln sind "die von den Angestellten der Projektpartner getätigten Reisekosten (Verpflegung, Unterkunft, Transport) förderfähig, sofern diese klar den Projektaktivitäten zuordenbar und für die Umsetzung des Projekts notwendig sind und nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgewählt wurden." Ehrenamtliche Mitarbeiter einer Organisation entrichten Tätigkeiten, die freiwillig und ohne Gewinnabsicht sind. Von der jeweiligen begünstigten Organisation können die tatsächlichen Kosten für die durchgeführte Reise- und Unterbringungskosten ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter abgerechnet werden. Der Begünstigte muss eine Begründung der Notwendigkeit angeben, dass diese Kosten für das Projekt erforderlich sind. Da ehrenamtliche Mitarbeiter kein arbeitsrechtliches Verhältnis mit der Organisation haben, kann als Beschäftigungsdokument ein Mitgliedsausweis vorgewiesen werden, und/oder andere Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die Person ehrenamtliches Mitglied des Begünstigten ist. Die Kosten sind letztendlich nur dann förderfähig, wenn die vorgeschriebenen Ausgabenbelege der Reise und/oder Unterbringung und ein Nachweis der erfolgten Rückvergütung an den ehrenamtlichen Mitarbeiter (Zahlungsbeleg) mit dem Hinweis auf das Projekt (für italienische Begünstigte inklusive CUP) bei der Abrechnung beigelegt werden. Es wird präzisiert, dass solche Ausgaben in der Kostenkategorie "Reise- und Unterbringungskosten" und nicht in jener für "externe Expertise und Dienstleistungen" zu erfassen sind, da die ehrenamtlichen Mitarbeiter in diesem Zusammenhang wie internes Personal behandelt werden.

Zum FAQ-Bereich gelangen Sie über den entsprechenden Punkt in der Menüleiste der Programmwebsite www.interreg.net.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 24.11.2010)