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News | 03.10.2018 | 17:10

Leitfaden zu den staatlichen Beihilfen ist jetzt online!

Die Verwaltungsbehörde hat einen Leitfaden zu den staatlichen Beihilfen veröffentlicht, der ab sofort online zum Download zur Verfügung steht.

Die Förderung von Projekten aus öffentlichen Mitteln kann beihilferelevant sein, wenn alle Merkmale im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV erfüllt sind: "Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen".

Ist eine Förderung beihilferelevant, kann sie nur in Anwendung eines bestimmten Beihilferegimes (de minimis, AGVO - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung oder Ermächtigungs-oder Freistellungsregeleung der Bezugsverwaltung des jeweiligen Projektträgers) gewährt werden. Die entsprechende Entscheidung kann erst im Zuge der Projektbewertung erfolgen nach Beurteilung der von jedem einzelnen Projektpartner vorgelegten ergänzenden Unterlagen und des Projektantrages.

Um dieses komplexe Thema zu verständlich zu machen, hat die Verwaltungsbehörde nun einen Leitfaden zu den staatlichen Beihilfen verfasst, welche unter anderem die Begriffe der Beihilfe und illegalen Beihilfe erklärt, die Gesetzeslage übersichtlich darstellt und darlegt, wie im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Italien-Österreich mit behilferelevanten Förderungen umzugehen ist. Der Leitfaden steht hier zum Download bereit.

Neben diesem Leitfaden wurden auch das Handbuch coheMON - Anleitung Verwaltung Vertretungen und das Handbuch coheMON - Accounterstellung aktualisiert.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 20.05.2009)