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News | 04.02.2022 | 11:30

Annahme von zwei Durchführungsrechtsakten zu den Interreg-Programmen

Die Europäische Kommission hat formell zwei wichtige Durchführungsrechtsakte angenommen, die den Weg für die neuen Interreg-Programme 2021-2027 ebnen.

Die beiden Rechtsakte sind nach Aktionsbereichen gegliedert und legen den Anwendungsbereich der Interreg-Programme für den Zeitraum 2021-2027 fest.

Der Beschluss 2022/74 enthält die Liste aller Interreg-Programme im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" für den Zeitraum 2021 bis 2027. Er legt auch die Beiträge des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und gegebenenfalls des Instruments für Heranführungshilfe sowie des Instruments für Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit zu den Programmen fest. Somit legt die Entscheidung die Gesamtbeträge fest, die den Interreg-Programmen im nächsten Programmplanungszeitraum zur Verfügung stehen werden.

Der zweite Durchführungsrechtsakt regelt die geografische Zusammensetzung der Interreg-Programme: Im Beschluss 2022/75 werden die an den Interreg-Programmen teilnehmenden Gebiete nach Regionen der NUTS-3-Ebene festgelegt.

Mit der Verabschiedung dieser Entscheidungen wurde ein großer Schritt in Richtung der Fortsetzung und Stärkung der territorialen Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit ihren Nachbarländern gemacht.

(JS)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)