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News | 26.02.2020 | 10:42

FAQ-Bereich auf der Programmwebsite aktualisiert

Auf der Programmwebsite finden Sie einen FAQ-Bereich, in welchem Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themen der Projektumsetzung finden und auch Ihre Fragen stellen können. Sie finden dort ab sofort eine neue FAQ zum Thema Kommunikationsvorschriften.

Die Umsetzung eines grenzüberschreitenden Projekts ist eine Herausforderung. Immer wieder treten in den verschiedensten Momenten Unklarheiten oder Zweifel auf. Um die Komplexität der Umsetzung Ihres Projektes zu verringern, bietet die Verwaltungsbehörde zusammen mit dem Gemeinsamen Sekretariat neben den vielen Handbüchern und Leitfäden auch einen FAQ-Bereich auf der Programmwebsite an. Dort finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zu folgenden Themenbereichen:

  • Projekteinreichung
  • Partnerschaft
  • Förderfähigkeit der Ausgaben
  • Projektbewertung
  • Programmfinanzierung
  • Abrechnung der Spesen/Berichterstattung
  • Auszahlung der EFRE-Fördermittel
  • CLLD

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie eine neue FAQ einreichen. Klicken Sie dazu einfach auf "Neue Fragen eingeben". Das Gemeinsame Sekretariat wird Ihre Frage beantworten und je nach Relevanz auf der Website veröffentlichen.

Zugang zum FAQ-Bereich erhalten Sie über die Menüleiste, die Homepage, den Footer der Website sowie über diesen Link: http://www.interreg.net/de/faq.asp. Sie können die FAQs nach Themenbereichen filtern. Der Bereich wird laufend aktualisiert. 

Ab sofort finden Sie hier eine Antwort zur Frage "Wie lange sollte der Hinweis auf die Förderung durch die Europäische Union, den Fonds für regionale Entwicklung und das Programm Interreg V-A Italien-Österreich auf den Online-Auftritten den Projektes mindestens veröffentlicht bleiben?". Laut Kommunikationsvorschriften ist jeder Begünstigte gemäß VO 1303/2013 Anhang XII Abs. 2.2. (1) dazu verpflichtet, allen seinen Kommunikationsmaßnahmen einen Hinweis auf die finanzielle Förderung durch die Europäische Union, den Fonds für regionale Entwicklung und das Programm Interreg Italien-Österreich in Bild, Schrift oder Ton gut sichtbar beizufügen. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der in der Endabrechnung geltend gemachten Fördermittel muss diese Verpflichtung, ebenso wie sämtliche andere den Begünstigten obliegenden Verpflichtungen, eingehalten werden, denn erst zu diesem Zeitpunkt gilt das Projekt formal als abgeschlossen. Zur Verbreitung der Kenntnisse über die Unterstützungsmöglichkeiten des Förderprogramms Interreg Italien-Österreich wird empfohlen, die Informationen über das umgesetzte Projekt sowie den entsprechenden Förderhinweis nach eigenem Ermessen auch über das formale Projektende hinaus der Öffentlichkeit leicht zugänglich bereitzustellen, indem diese weiterhin, wie bereits während der Umsetzungsphase z.B. auf dem Online-Auftritt des Projektes veröffentlicht bleiben. Die Verbreitung der Projektergebnisse und die Fördermöglichkeiten des Kooperationsprogramms trägt dazu bei, andere Organisationen und Einrichtungen zu ähnlichen Vorhaben im Sinne der Unionspolitik zu inspirieren.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)