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Aufstockungen

Nach erfolgreicher Zuordnung der restlichen Finanzmittel im Rahmen des 5ten Aufrufes hat das Programm Interreg IV Italien-Österreich die Mittel der 1. und 2. Priorität ausgeschöpft.

Um bis Ende der Programmperiode eine optimale Programmmittelausschöpfung zu gewährleisten, (Überschreitung der 100 % Mittelbindung pro Priorität) möchte die Verwaltungsbehörde die bereits genehmigten Fördermittel von Projekten, welche die Voraussetzungen erfüllen, aufstocken.

EINGELADEN WERDEN:

Alle Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind.

Es gibt auch für einzelne Projektpartner die Möglichkeit, ihren Projektteil mit zusätzlichen Aktivitäten und den dafür benötigten/erweiterten Kosten aufzustocken. 

VORAUSSETZUNGEN:

Die Projektaufstockung muss von jedem Projektpartner über die zuständige Regionale Koordinierungsstelle (RK) beantragt und mit regionalen Mitteln vorfinanziert werden, d.h. die jeweilige regionale Koordinierungsstelle muss der Aufstockung vorab schriftlich zustimmen und die Mittel bereit stellen. 

Liegt eine positive finanzielle Zustimmung der jeweiligen RK vor, werden weitere Qualitätskriterien geprüft:

Projekte bzw. Projektpartner:

- deren Projektlaufzeit bzw. -aktivitäten noch nicht abgeschlossen sind,

-    die mit den Zielen des anfangs genehmigten Projektes und des Programms kohärent sind,

- die nachhaltige Ergebnisse vorweisen können,

- die einen ausgewogenen territorialen Mehrwert für die betreffenden Programmregionen aufweisen und daher

- zusätzliche Mittel beantragen, um den Erfolg des Projektes weiter ausbauen und die Ergebnisse „manifestieren“ zu können.

(Letzte Aktualisierung: 28.03.2013)