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Kohäsionspolitik von 2021-2027: Grünes Licht für Paket über 373 Mrd. Euro

Die Verordnungen wurden am 30. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Kohäsionspolitik 2021-2027

Die Kommission begrüßt die Annahme der politischen Vereinbarungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021-2027 im Umfang von 373 Mrd. EUR durch das Europäische Parlament und die Unterzeichnung des Pakets durch beide gesetzgebende Organe. Dies sind die letzten Schritte im Legislativverfahren und die kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften treten heute, 1. Juli, in Kraft.

„Die Kohäsionspolitik ist und bleibt der Inbegriff europäischer Solidarität. Die Annahme dieses Legislativpakets ebnet den Weg für die Billigung der Programmplanungsdokumente und die wirksame Umsetzung der Projekte vor Ort. Wir müssen uns nun darauf konzentrieren, das Paket so umzusetzen, dass die regionalen und lokalen Behörden, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen bestmöglich unterstützt werden“, so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen.

Die neue Dachverordnung bietet einen gemeinsamen Rechtsrahmen für acht Fonds mit geteilter Mittelverteilung: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang sowie Haushaltsvorschriften für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und den Fonds für die innere Sicherheit.

Die sechste Interreg-Generation wird mit einer Mittelausstattung von 9,1 Mrd. Euro die territoriale Zusammenarbeit in Europa im Rahmen ihrer verschiedenen Bereiche (grenzübergreifend, transnational und interregional) gestalten. Sie deckt auch die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union ab, die aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln (wie dem Instrument für Heranführungshilfe – IPA – und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – NDICI) unterstützt wird, und sieht einen neuen Aktionsbereich für die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage vor.

Folgende Verordnungen wurden im EU-Amtsblatt Nr. L 231/2021 veröffentlicht:

  • die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
  • die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds
  • die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
  • die Interreg-Verordnung über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Programmflyer


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Das Programm im Überblick


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Letzte Aktualisierung: 24.11.2016