Begleitausschuss
Im Begleitausschuss sind u. a. die Mitgliedstaaten, die Umweltbehörden, die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Chancengleichheit und Lokalkörperschaften und die Programmregionen vertreten. Die Europäische Kommission hat eine beratende Funktion. Der BA garantiert die die Qualität der Durchführung des Programms.
Liste der Mitglieder (aktualisiert am 17.05.2023)
Geschäftsordnung
Interne Geschäftsordnung genehmigt am 21.10.2022
Sitzungen
Protokoll zur konstituierenden Sitzung 21.10.2022
Dekrete
Benennung der Mitglieder des Begleitausschusses für das Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027 - Artikel 28, Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1059
- Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 16363/2022 vom 15.09.2022
Änderung der Auflistung der Mitglieder des Begleitausschusses, die mit Dekret Nr. 16363/2022 vom 15.09.2022 bennant wurden - Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027
- Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 24207/2022 vom 06.12.2022
Änderung der Auflistung der Mitglieder des Begleitausschusses, die mit Dekret Nr. 24207/2022 vom 06.12.2022 bennant wurden - Kooperationsprogramm Interreg VI-A Italien-Österreich in der Programmperiode 2021-2027
- Dekret der Direktorin der Abteilung Europa Nr. 9066/2023 vom 17.05.2023