Die Autonome Provinz Bozen vertritt in ihrer Funktion als
Verwaltungsbehörde und Zahlstelle das Programm gegenüber
der Kommission und übt mittels des Lenkungsausschusses
im Einvernehmen mit den anderen Programmpartnern, die ihr
anvertrauten Funktionen aus.
Die Verwaltungsbehörde und Zahlstelle nehmen beide eine
Reihe praktischer und organisatorischer Funktionen wahr, die
ein bestimmtes Finanzbudget verlangen, sowie eine professionelle
Struktur, welche die Erbringung der eigenen Dienstleistungen
in beiden Sprachen gewährleisten kann. Außerdem
erfordert die Ausübung der genannten Funktionen die Fähigkeit,
Verträge zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen
abzuschließen.
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