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Interreg III A Österreich - Italien
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Verwaltungsstrukturen
 
Die Verordnung Nr. 1260/99 und die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III (Mitteilung der Kommission 2000/C 143/08 vom 28.04.2000) sehen vor, die grenzübergreifende Zusammenarbeit effektiv gemeinsamen Strukturen anzuvertrauen, welche die Programme ausarbeiten, die interessierten Partner miteinbeziehen, die Projekte auswählen, die allgemeine Verwaltung gewährleisten, die Durchführung der Programme und gegebenenfalls gemeinsame Mechanismen zur Verwaltung der Massnahmen und Projekte koordinieren und begleiten.
Die gemeinsamen Kooperationsstrukturen für die Umsetzung des Programms sind:
1. der Begleitausschuss
2. die Verwaltungsbehörde
3. die Zahlstelle
4. das Technische Sekretariat
5. der Lenkungsausschuss
 
1. Begleitausschuss


Dem Begleitausschuss obliegt gemäss Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 die Aufgabe, die Umsetzung des Programmes zu überwachen, um die Effizienz und die Qualität der Durchführung des Programmes zu gewährleisten. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • zwei Vertreter pro Partnerland, -region -provinz des Programms (Kärnten, Salzburg, Tirol, Bozen, Friaul Julisch Venetien, Veneto)
  • Vertreter jeder nationalen Verwaltung
  • zwei Vertreter (je einer für die österreichische und für die italienische Seite) der Umweltbehörden
  • mit beratender Funktion: eine Vertretung der Europäischen Kommission
  • die Verantwortlichen der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle
  • zwei Vertreter (je einer für die italienische und für die österreichische Seite) der Wirtschaftspartner, der Sozialpartner, der NROs, der Chancengleichheit.

Ihm sitzt im turnusmässigen Wechsel ein Vertreter der Verwaltung der Partnerländer, -regionen, -provinzen vor.

 
2.+ 3. Zentrale Verwaltungsbehörde und Zahlstelle

Die Autonome Provinz Bozen vertritt in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle das Programm gegenüber der Kommission und übt mittels des Lenkungsausschusses im Einvernehmen mit den anderen Programmpartnern, die ihr anvertrauten Funktionen aus.

Die Verwaltungsbehörde und Zahlstelle nehmen beide eine Reihe praktischer und organisatorischer Funktionen wahr, die ein bestimmtes Finanzbudget verlangen, sowie eine professionelle Struktur, welche die Erbringung der eigenen Dienstleistungen in beiden Sprachen gewährleisten kann. Außerdem erfordert die Ausübung der genannten Funktionen die Fähigkeit, Verträge zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen abzuschließen.

 
Die im Rahmen des Einheitlichen Programmplanungsdokumentes benannte Verwaltungsbehörde und Zahlstelle ist:
Autonome Provinz Bozen
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Abteilung Europa-Angelegenheiten
Amt für Europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel.: +39-0471-41 31 60/1
Fax: +39-0471-41 31 89
E-Mail: europa@provinz.bz.it
 
Für Empfang und Auszahlung des Gemeinschaftsbeitrages bedient sich die Zahlstelle der zuständigen Dienststellen der Abteilung Haushalt und Finanzen der Autonomen Provinz Bozen.
 
4. Technisches Sekretariat

Das Technische Sekretariat unterstützt die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle, indem es die konkreten mit der Umsetzung des Programms verbundenen Aufgaben wahrnimmt. Das Technische Sekretariat organisiert, unterstützt und protokolliert ferner die Aktivitäten des Begleit- sowie des Lenkungsausschusses.

 
5. Lenkungsausschuss

Dem Lenkungsausschuss obliegen die Bewertung, die Auswahl und die Formulierung einer Rangordnung der Projekte für die Zulassung zur Finanzierung.
Der Lenkungsausschuss ist eine technische Einrichtung bestehend aus je zwei Vertretern pro Partnerregion, sowie je einem Vertreter der zuständigen nationalen Behörden sowohl für Osterreich als auch für Italien und einem Vertreter der Europäischen Kommission mit Beobachterfunktion.

 
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben und der Zusammensetzung der verschiedenen Verwaltungsstrukturen findet man im Einheitlichen Programmplanungsdokument (EPPD), Kapitel 9 (im Internet abrufbar).