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FAQ - Häufige Fragen

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  Fragen und Antworten

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[Natur und Kultur]

We are working on a proposal for promoting accessible tourism in the Alps area. The main objective of the project is to development of cross-border products able to promote a “for all” dimension of the tourism, removing architectural barriers, introducing the ICT and the augmented reality (AR) for the enhancement of the visitors experiencethe accessibility of the tourism sites.

We are looking for partners from the eligible area of Austria.

Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 29.5.2017

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Welche Reise- und Unterbringungskosten gelten als „Kosten außerhalb des Programmgebiets“?
Für Personal von Begünstigten mit Sitz innerhalb des Programmgebiets gelten die Reisekosten (Hin- und Rückreise) zum Ort der außerhalb des Programmgebiets stattfindenden Veranstaltung nicht als „Kosten außerhalb des Programmgebiets“ im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Verordnung (EU) 1299/2013 (siehe Art. 5 Abs. 8 del.VO 481/2014). Für dieses Personal gelten lediglich die außerhalb getätigten Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie eventuelle Spesen für lokalen Transport als „Kosten außerhalb des Programmgebiets“, sofern diese Spesen nicht von Tagegeldern gedeckt werden.
Für Personal von Begünstigten mit Sitz außerhalb des Programmgebiets gelten Reise- und Unterbringungskosten hingegen immer als „außerhalb des Programmgebietes“ im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Verordnung (EU) 1299/2013, unabhängig davon ob der Ort der Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des Programmgebiets liegt (siehe Art. 5 Abs. 7 del.VO 481/2014).
Datum: 8.5.2017

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Sind Prämien, bzw. Leistungsprämien im Rahmen der Personalkosten förderfähig?
Prämien, bzw. Leistungsprämien gelten als förderfähige Kosten, wenn sie auf einer normativen Grundlage basieren und nicht nach freiem Ermessen zugewiesen werden. In der Tat gelten Prämien, bzw. Leistungsprämien als im Vorhinein festgelegte und stabile Elemente, da sie lediglich bei der Bestimmung der genauen Höhe und immer im Rahmen der normativ festgelegten Grenzen variabel sind.
 
Im Falle von öffentlichen Arbeitsverträgen, welche häufig die Auszahlung von Prämien, bzw. Leistungsprämien vorsehen, gelten diese als Arbeitskosten, und zwar sowohl im Falle von Vollzeitanstellungen, als auch im Falle von Teilzeitanstellungen. In diesem letzteren Falle ist die Zuordnung der Prämie zum effektiv für das betreffende Projekt geleisteten Arbeitseinsatz zu berücksichtigen. 
 
Auch im Falle eines privaten Anstellungsverhältnisses müssen die Prämien, bzw. Leistungsprämien an eine normative Grundlage, wie etwa Kollektivverträge, Betriebs- oder Gewerkschaftsvereinbarungen oder Arbeitsverträge gebunden sein und dürfen nicht nach freiem Ermessen festgelegt werden.
Datum: 13.4.2017

[Forschung und Innovation]
Learning Interactive Video Empowerment to promote Healthy Behaviours (LIVE PROJECT) SUMMARY LIVE is a learning toolkit for healthcare professionals that represents an innovative approach on education. Using a multimedia online platform with interactive videos, LIVE will allow professionals to have a tailored educational experience anytimeanywhere. The ItalyAustria partnership is pivotal both for assessing the toolkit educational impact within two different cultural settingsfor promoting the harmonization of healthcare workers’ training initiatives, as recommended by European Union policies. OBJECTIVESENDPOINTS OF LIVE PROJECT 1. To pinpoint major educational needscritical situations (based on a preliminary survey) of the two partner regions, 2. To develop a complete multimedia toolkit with ItalianGerman interactive media contents, containing 8 interactive videos (5-6 minute length each) dealing with main topics such as: standardisolation precautions, communication, surgical patients safety, polypharmacy, the multimedia platform will include also additional readings, picturesgraphics. Due to their multilevel nature, each video production will require a greater effort compared to a “standard” video built on a single narrative line, both in terms of resourcesprocessing times, 3. To evaluate the educational impact including changes on knowledge, attitudesbehaviours, 4. To evaluate strengthsweaknesses of the toolkit through a tailored indicators. PLANNED GENERAL RESULTS OF LIVE PROJECT 1. First release of the toolkit, including multimedia online platform with interactive videos, 2. First pilot phase with two (AustrianItalian) target groups of residents, 3. Second release of the toolkit, adjusted using preliminary feedbacks, 4. Second pilot phase with two (AustrianItalian) large healthcare professional samples, 5. Educational impact analysis, including changes on knowledge, attitudesbehaviours, 6. Final release of the toolkit, after further refinements.
Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 13.4.2017

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Sind Reisekosten außerhalb des Programmgebiets förderfähig?
Aktivitäten außerhalb des Programmgebiets können ausnahmsweise förderfähig sein, wenn sie gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 angefallen sind, also a) Vorteile für das Programmgebiet bringen, b) im Ausmaß insgesamt auf Programmebene unter 20% liegen und c) Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen vom Programm wahrgenommen werden. Zudem müssen solche Aktivitäten ausdrücklich im genehmigten Projektantrag angegeben oder ausdrücklich von der Verwaltungsbehörde genehmigt werden. 
Dies gilt auch für Reise- und Verpflegungskosten am Ort einer Veranstaltung oder einer Maßnahme außerhalb des Programmgebiets. NB: für Begünstigte mit Sitz im Programmgebiet gelten die Kosten der An- und Rückreise an/vom Ort außerhalb des Programmgebiets nicht als „Kosten außerhalb des Programmgebiets“ (siehe auch eigene FAQ).
 
Sollten Reiskosten außerhalb des Programmgebiets anfallen, wird empfohlen, dass sich der betroffene Projektpartner an die für ihn zuständige Regionale Koordinierungsstelle wendet, um eine erste Einschätzung der Zweckmäßigkeit einzuholen. Nach positiver Einschätzung informiert der Projektpartner seinen Lead Partner, der einen schriftlichen Antrag um Genehmigung per Mail an das Gemeinsame Sekretariat (gs-sc@provinz.bz.it) sendet. Die Verwaltungsbehörde wird daraufhin den Partner und den Lead Partner schriftlich über die Entscheidung informieren.
Datum: 6.3.2017

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Was ist hinsichtlich der Beibehaltung der Eigentumsverhältnisse für Infrastrukturinvestitionen / bauliche Maßnahmen (Punkt 3.6 der Förderfähigkeitsregeln des Programms) zu beachten?
Für Projekte, die Infrastrukturmaßnahmen beinhalten, muss die Beibehaltung der Eigentumsverhältnisse 5 Jahren nach der Abschlusszahlung an den Begünstigten unverändert bleiben, falls durch die Änderung einem anderem Subjekt ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht (vgl. Art.71 Abs. (1) Buchstabe b VO 1303/2013). Auch der Verwendungszweck (Art, Ziel, Durchführungsbestimmungen des Projektes) muss grundsätzlich erhalten bleiben (vgl. Art.71 Abs. (1) Buchstabe c VO 1303/2013).

Auch wenn aus Sicht des Begünstigten kein Eigentumsverhältnis vorliegt, sondern dieser lediglich über die Verfügbarkeit der Infrastruktur verfügt, wie z.B. im Falle einer Investition in eine Immobilie, die vom Staat an eine Gemeinde mittels Konzession zur Verfügung gestellt worden ist, sind die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zuschussfähig. Sollten sich während 5 Jahren nach der Abschlusszahlung die Eigentumsverhältnisse ändern (z.B. Abtretung des Eigentums der Immobilie an die Gemeinde), muss gewährleistet sein, dass dadurch einem Subjekt nicht ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht.

Außerdem ist in diesem Zusammenhang, gleich wie bei Ausrüstungsgütern gemäß Punkt 3.5, (4. Absatz) der Förderfähigkeitsregeln des Programms, der allgemeine Grundsatz des direkten Projektbezugs zu beachten. Dies bedeutet, dass nur im Falle von Investitionen, die selbst den Projektzweck bzw. "Projektoutput" darstellen, der gesamte Betrag der Ausgaben zuschussfähig ist. Andernfalls ist lediglich eine dem Projektnutzungszeitraum proportionale Anerkennung möglich.
Datum: 27.12.2016

[Natur und Kultur]

Projektidee im Rahmen des Kulturtourismus: 

Gemeinde Sarmede Gesamtziel Förderung einer gemeinsamen Strategie für den Tourismus und die wirtschaftliche Wiederbelebung von den kleinen historischen Stadtzentren in den grenzüberschreitenden ländlichen und städtischen Gebieten durch die Aufwertung ihres kulturellen und kreativen Potenzials und mit einem gemeinsamen Veranstaltungskalender und einem gemeinsamen Vorschlag der kulturellen Angebote für Besucher.

Spezifische Ziele:

  • Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von öffentlichen Räumen durch die Aufwertung von Kulturressourcen
  • Förderung einer grenzüberschreitenden Aktion, um die produktiven und künstlerischen Aktivitäten in kleinen Stadtzentren zu integrieren
  • Analyse der intelligenten Fortbewegung in den Stadtzentren, die schnelles Reisen zwischen den kleinen Zentren und den größeren Städten (wo z.B. Bahnhof bestehen) und in den Stadtzentren zwischen interessanten Orten oder Hauptparkplätzen unterstützen können
  • Definition eines einzigen grenzüberschreitenden Wiedererkennungsmerkmals, das die interessanten zugänglichen Orte vernetzt und die Verbindungen von den vernetzten Stadtzentren als zugängliche und ganzjährig besichtigbare Kulturreiseziele fördert
Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 7.12.2016

[Natur und Kultur]
Projektidee im Rahmen des Kulturtourismus:
 
Das Projekt will eine kulturtouristische Route entlang des Cormoretals anzulegen, das sich durch 19 Gemeinden der Region Friaul-Julisch Venetien zieht. Das Tal ist teilweise durchzogen von den Radrouten Alpe-Adria und Coccau-Grad, die bis nach Marano und Lignano verlängert werden sollen. Die 19 Gemeinden werden durch Agrotourismen, die Inwertsetzung der Umwelt, historisch-touristische Stätten (bsp. Amphitheater, Moränengebiete an der Mittelmeerküste, usw.), Traditionen, Festivals und Ausstellungen, regionale Museen und Konzerte miteinander verbunden. Geplant ist ein Naturlehrpfad, fern von den großen Verkehrsadern und vor allem entlang der vorhandenen Fahrradwege, wie etwa dem Drau-Radweg in Österreich und dem Radweg Venedig-München.
 
Die Hauptaktivitäten Projekt besteht in der Anfertigung georeferenzierter Bilder des Gebiets und der Schaffung einer dreisprachigen (IT-EN-DE) App, die über ein interaktives Web-Portal  auf Smartphones und Tablets heruntergeladen werden kann. Insgesamt soll ein touristisches Angebot erstellen werden, das auf die Entsaisonalisierung des Tourismus zielt mit Paketen für die Nebensaison und der grenzüberschreitenden Verwaltung des Portals.
 
Wir sind die Associazione Turistico-Ambientale "Valle del Cormor", die Associazione "Amici del Parco botanico" del Cormor und die Associazione Ville Venete mit der Region Veneto und der Unioncamere Veneto und suchen einen österreichischen Partner.
Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 15.10.2016

[Förderfähigkeit der Ausgaben]
Sind die während des Mutterschaftsurlaubes entstehenden Kosten mit Mitteln des Programms förderfähig?
Die dem Begünstigten entstehenden Ausgaben für den Mutterschaftsurlaub sind nicht förderfähig. Sie sind daher vom Begünstigten zu tragen. Das für die Personalkosten des Projekts vorgesehene Budget kann zur Deckung der Kosten für das Ersatzpersonal verwendet werden.

Diese Auslegung beruht insbesondere auf Folgendem:
  • Die Kostenkategorie „Personal“ in den Förderfähigkeitsregeln des Programms bezieht sich auf Kosten für Arbeitnehmer, die mit der Umsetzung der Projektaktivitäten laut Projektantrag beauftragt werden. Die Tätigkeit des förderfähigen Personals muss einen klaren Projektbezug aufweisen und für die Umsetzung notwendig sein.
  • Damit das Projekt wie genehmigt umgesetzt werden kann, entstehen i.d.R. durch den Mutterschaftsersatz zusätzliche Kosten. Im korrekt veranschlagten und genehmigten Projektbudget für das Personal sind diese zusätzlichen Mittel, die zur Deckung der Kosten des Personals in Mutterschaft und des Ersatzpersonals benötigt werden, nicht enthalten.  
Datum: 10.10.2016

[Natur und Kultur]
Eisfahrradweg von München nach Venedig: Es soll eine Fahrradstrecke eingerichtet werden, zum Thema Speiseeis, indem ausgewählte Eisdielen den Radfahrern als Informationspunkte für touristisch wertvolle Kultur- und Naturstätten dienen. So sollen Synergien geschaffen werden zwischen Gastronomie, Tourismus und Kultur. Darüber hinaus soll eine Verfahrensweise für die Speiseeisherstellung definiert werden, die die Lebensmittelsicherheit erhöht.
Sollten Sie Interesse haben an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich an gs-sc@provinz.bz.it.
Datum: 16.9.2016

(Letzte Aktualisierung: 20.07.2009)