Hauptinhalt

News

News | 23.01.2019 | 16:27

Dritter Aufruf: So geht es für die eingereichten Projektanträge weiter

Im Rahmen des dritten Aufrufes wurden 77 Projekte eingereicht. Nun werden alle Anträge auf ihre formale Korrektheit geprüft, ehe sie einer strategisch-operative Bewertung unterzogen werden. Die definitive Genehmigung der Projekte wird im Sommer erwartet.

Der dritte Aufruf zur Präsentation der Projekte war vom 17. September 2018 bis zum 16. Januar 2019 geöffnet. Projektideen konnten in den drei thematischen Achsen "Forschung und Innovation", "Natur und Kultur" und "Institutionen" eingereicht werden. Eingereicht wurden insgesamt 77 Projektvorschläge. Davon 53 in der Achse 1 "Forschung und Innovation", 14 in der Achse 2 "Natur und Kultur" und 10 in der Achse 3 "Institutionen".

Die Projektanträge werden in zwei Schritten bewertet: Zunächst werden alle Anträge in einer Zulassungsprüfung auf formale Kriterien hin geprüft, ehe sie anschließend einer strategisch-operativen Bewertung unterzogen werden.

Im ersten Schritt prüft das Gemeinsame Sekretariat alle Anträge auf die Richtigkeit der Angaben und das Vorhandensein aller gemäß Aufrufstext erforderlichen Anlagen. Nach Abschluss dieser formalen Zulassungsprüfung, wird der Lenkungsausschuss des Programms die eingereichten Projektvorschläge als formal zulässig genehmigen oder als formal nicht zulässig ablehnen. 

Diese formal zulässigen Projekte werden dann einer strategisch-operativen Bewertung unterzogen. Dabei bewertet das Gemeinsame Sekretariat die erwarteten Auswirkungen der Projekte auf das Programmgebiet sowie auch ihren Beitrag zu den spezifischen Zielen des Programms. Das Gemeinsame Sekretariat wird hierfür von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Die definitive Genehmigung der Projekte durch den Lenkungsausschuss wird im Sommer erwartet.

Alle Details zur Methodik und zu den Kriterien für die Auswahl der Projekte finden Sie hier.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 20.05.2009)