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News | 12.12.2018 | 12:50

Ende des dritten Aufrufs verschoben

Aufgrund der katastrophalen Unwetterereignisse, die sich zwischen dem 27. und 29. Oktober in weiten Teilen des Programmgebiets ereignet haben, wird die Frist für die Einreichung von Projektideen auf den 16.01.2019, 16.00 Uhr verschoben.

Die Verwaltungsbehörde hat den 3. Aufruf am 17.09.2018 mit Fälligkeit für die Projekteinreichung am 30.11.2018 um 16.00 Uhr veröffentlicht.

Die katastrophalen Unwetterereignisse, die sich zwischen 27.10.2018 und 29.10.2018 in ausgedehnten Teilen des Programmgebiets ereignet haben, haben dazu geführt, dass
mehrere Institutionen von der Ausarbeitung und Einreichung von möglichen Projektanträgen absehen müssen. Da es in einigen
betroffenen Gebieten noch keinen Strom, Warmwasser oder Heizung gibt und viele Institutionen im Moment mit dringlichen Aufräumarbeiten beschäftigt sind, ist es ihnen
nicht möglich, die vorgesehene Fälligkeit einzuhalten.

Aus diesem Grund hat die Partnerregion Venetien, mit dem am stärksten betroffenen Gebiet Belluno, eine Verschiebung der
Fälligkeit des 3. Aufrufs beantragt.

Die Verwaltungsbehörde strebt eine größtmögliche Beteiligung im gesamten Programmgebiet an, um unter vielen Projektanträgen die qualitativ ausgereiftesten Projekte fördern zu können.

Nach Rücksprache mit dem Begleitausschuss sowie den Regionalen Koordinierungsstellen der sechs Partnerregionen, hat die Verwaltungsbehörde die Fälligkeit des Aufrufes bis 16.01.2019 um 16.00 Uhr verlängert.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)