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News | 20.09.2017 | 15:39

Interreg V-A Italien-Österreich schreibt Bewertungsdienst für die gesamte Programmperiode aus

Gemäß Bewertungsplan des Kooperationsprogramms kann die Verwaltungsbehörde bei der Durchführung der Bewertungen die Expertise externer Experten einholen, insbesondere bei komplexen Fragestellungen. In diesem Sinne hat die Verwaltungsbehörde nun ein offenes Verfahren für die Vergabe des Bewertungsdienstes veröffentlicht. Angebote können noch bis zum 17. Oktober eingereicht werden.

Der Bewertungsplan, der am 10. November 2016 vom Begleitausschuss genehmigt wurde, bietet dem Kooperationsprogramm die Möglichkeit, auf die Expertise externer Experten zurückzugreifen insbesondere bei komplexen Fragestellungen der Programmbewertung, die aufwendige Erhebungsmethoden und die Sammlung und Auswertung diversifizierter Daten erfordern. Diese externen Experten können außerdem im Rahmen der Bewertungen zur Umsetzung des Programms, seinen Strukturen sowie anderen strategischen Aspekten zu Rate gezogen werden, da sie eine unabhängige und objektive Bewertung leisten können.

Die externen Experten werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt und müssen in ihrem Angebot einen inhaltlich und zeitlich detaillierten Arbeitsplan vorlegen. Das offene Verfahren für die Vergabe der Dienstleistung zur Bewertung des Kooperationsprogramms Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020 (Los Nr. 2) wurde mit dem internen Code AOV/SUA – SF 038/2017 auf dem Vergabeportal der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht. Für dieses Vergabeverfahren werden Mittel der technischen Hilfe genutzt. 

Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 17.10.2017 um 12:00.
Die erste öffentliche Sitzung findet am 18.10.2017 um 10:00 im Sitzungssaal 0.56 der Agentur der öffentlichen Verträge statt.
Die Ausschreibungsunterlagen können bis zum 17.10.2017 um 12:00 heruntergeladen werden.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)