Hauptinhalt

News

News | 29.12.2020 | 12:15

Politische Einigung über die ETZ-Verordnung 2021+

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für Programme zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit nach 2020 („Interreg“) erzielt.

Der endgültige Wortlaut der Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Mit Mitteln in Höhe von 8050 Mio. Euro unterstützt die 6. Generation der Interreg-Programme die Land- und Seegrenzen überschreitende Zusammenarbeit zwischen Regionen, Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaftsakteuren und -akteurinnen. Die neuen Rechtsvorschriften erfassen auch die Zusammenarbeit zwischen Regionen auf transnationaler Ebene im Rahmen der makroregionalen Strategien und Meeresbeckenstrategien: Ostsee, Mittelmeer und Schwarzes Meer, Donau und Alpen. Und erstmals werden spezifische Mittel bereitgestellt, die zur Stärkung der Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage mit ihren benachbarten Regionen, bestimmt sind.

Die territoriale Zusammenarbeit wird gestrafft und kann insbesondere von den im Rahmen der Dachverordnung vereinbarten Vereinfachungsmaßnahmen profitieren.

Der vorgestellte Kompromiss umfasst folgende Elemente:

  • Mittelaufteilung auf die einzelnen Bereiche:
    • 5800 Mio. EUR für die grenzübergreifende Zusammenarbeit,
    • 1467 Mio. EUR für die transnationale Zusammenarbeit,
    • 490 Mio. EUR für die interregionale Zusammenarbeit,
    • 280 Mio. EUR für die Gebiete in äußerster Randlage;
  • einen in der Dachverordnung vereinbarten spezifischen EU-Kofinanzierungssatz von 80 % (bzw. 85 % für die Gebiete in äußerster Randlage);
  • Bestimmungen über die thematische Konzentration, einschließlich der Pflicht zur Unterstützung von Maßnahmen, die über Landbinnengrenzen hinweg umgesetzt werden und die zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals beitragen bzw. in den Anwendungsbereich der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus fallen. Auch neue Interreg-spezifische Ziele sollen gefördert werden, insbesondere, um Europa sicherer zu machen;
  • Flexibilitätsbestimmungen zur Erleichterung der Unterstützung kleiner Projekte, einschließlich „People-to-People-Maßnahmen“;
  • ein umfassendes und flexibles System zur Unterstützung der technischen Hilfe, das auf die Anforderungen der einzelnen Programmarten zugeschnitten ist.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird weiterhin durch EU-finanzierte Programme wie Interreg Europe, Urbact, Interact und ESPON unterstützt wird, um den Austausch von Fachwissen, bewährten Verfahren und den Aufbau  von Kompetenzen zu fördern.
Wichtige Rechtstexte und Factsheets zu Regionaler Entwicklung und Zusammenhalt finden Sie hier.

(JS)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)