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News | 12.08.2020 | 08:55

Förderfähigkeitsregeln des Programms aktualisiert

In den programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln wurde ein neuer Artikel zur Restkostenpauschale eingefügt. Das aktualisierte Dokument steht auf der Website des Programms zum Download bereit.

Auf der Website des Programms www.interreg.net stehen alle programmspezifischen Dokumente zum Download bereit. In diesem Bereich finden Sie etwa auch Handbücher, die die Verwaltungsbehörde zu verschiedenen Themen veröffentlicht, um die Begünstigten bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Dieser Abschnitt wird vom Gemeinsamen Sekretariat laufend aktualisiert.

Seit Kurzen ist auch die aktualisierte Versionen der programmspezifischen Förderfähigkeitsregeln als Download verfügbar. Das Dokument wurde um folgenden Artikel zur Restkostenpauschale erweitert:

4.4 Restkostenpauschale bis zu 40%

Sofern von der Verwaltungsbehörde genehmigt, kann ein Pauschalsatz von bis zu 40% der direkten förderfähigen Personalkosten genutzt werden, um die förderfähigen Restkosten abzudecken. Dieser Pauschalsatz kann nicht auf Personalkosten angewendet werden, die bereits auf der Grundlage eines Pauschalsatzes berechnet wurden. (Eingeführt durch die Omnibus-VO (EU, Euratom) 2018/1046 (vgl. Art. 272 Punkt 3) in die Allg. SF-VO (EU) 1303/2013 in Art. 68 b))

Im Zuge der Rechnungslegung ist der Begünstigte verpflichtet, eine Beschreibung der je WP umgesetzten Maßnahmen vorzulegen, welche Grundlage für die Anerkennung und Bemessung der Restkostenpauschale sind.

Sofern wesentliche veranschlagte Outputs/Aktivitäten nicht umgesetzt werden, wird der entsprechende Output betragsmäßig quantifiziert und von der Verwaltungsbehörde spätestens im Zuge der Schlussabrechnung die entsprechende Kürzung der Förderung veranlasst. Die First Level Control Stellen beschränken sich in diesem Zusammenhang auf die Meldung nicht umgesetzter, wesentlicher Outputs an die Verwaltungsbehörde. Es gelangt das Verfahren gemäß Kapitel 7. zur Anwendung.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)