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News | 21.09.2016 | 15:31

Die horizontalen Ziele der neuen Förderperiode

Für die neue Programmperiode 2014-2020 wurden drei horizontale Ziele definiert, die von allen EU-Programmen berücksichtigt werden müssen: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltige Entwicklung und Gleichstellung von Männern und Frauen. Wir stellen Ihnen diese Grundsätze vor und zeigen auf, welchen Beitrag das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich dazu leistet.

In der neuen Förderperiode ab 2014 sollen die Strukturfonds einen Beitrag zu den Zielen der Europa 2020-Strategie leisten. Beim Einsatz der Finanzmittel müssen die Programme daher neben den elf thematischen Zielen auch drei Grundprinzipien, sogenannte horizontale Ziele, einhalten. Im Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich wird die Einhaltung dieser Prinzipien unter anderem durch die stetige Einbindung der Umweltbehörden und der Gleichstellungsverantwortlichen im Begleit- und Lenkungsausschuss gewährleistet.

Nachhaltige Entwicklung

Die nachhaltige Entwicklung ist eines der Hauptziele der Europa 2020-Strategie und verfolgt im Bereich des Klimawandels und der Energie auf folgende Auswirkungen:

  • Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20%
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20%
  • Steigerung der Energieeffizienz um 20%.

Das Kooperationsprogramm zeichnet sich durch einen starken Fokus auf das Territorium und den Schutz der Umwelt aus. Die gesamte Achse 2 ist auf die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Auch im Zuge der strategischen Umweltprüfung wurden die Aspekte der Nachhaltigkeit geprüft und festgestellt, dass das Kooperationsprogramm keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat. Für die Bereiche Klimawandel, Luft, Wassernutzung und Biodiversität sind vielmehr positive Auswirkungen zu erwarten.

Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung

Die europäischen Leitlinien streben für 2014-2020 an, das Prinzip der Chancengleichheit nicht nur auf die Gleichheit zwischen Männern und Frauen einzuschränken. Durch eine erweiterte Sichtweise soll jede Person, unabhängig von Eigenheiten und Unterschieden, größere Wertschätzung erfahren.

Gemäß dieser Leitlinien, ist das Kooperationsprogramm auch darauf bedacht, jegliche Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder persönlicher Überzeugungen, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung auszuschließen.

Gleichstellung von Männern und Frauen

Das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ist in den Grundwerten der Europäischen Union und im Vertrag der Europäischen Union festgeschrieben. Laut Artikel 3 trägt die Union "zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung [bei] und fördert die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte der Kinder".

Bei der Umsetzung des Programms wird sichergestellt, dass dieser Grundsatz in allen Abläufen, Bewertungsverfahren und Entscheidungsmomenten gewahrt wird. So werden etwa ausschließlich Projekte unterstützt, die sich an dem Prinzip der Gleichstellung von Männern und Frauen orientieren. Geförderte Projekte können dabei sowohl unmittelbar als auch in längerfristiger Perspektive zu einer Gleichstellung beitragen.

(PC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)