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News | 15.01.2009 | 08:09

Der 2. Aufruf zur Projekteinreichung wurde am 19. März abgeschlossen!

Von 15. Januar bis 19. März 2009 hat das Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Interreg IV Italien-Österreich öffentliche und private Einrichtungen eingeladen, Projektvorschläge im Rahmen des zweiten Aufrufs einzureichen.

Die grenzüberschreitenden Kooperationsprojekte zwischen Italien und Österreich müssen unter folgende Prioritäten oder thematische Bereiche fallen:

1. Wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung;

2. Raum und Nachhaltigkeit.

Es könnten Projekte gefördert werden, deren Umsetzung im Programmgebiet erfolgte. Dazu gehören die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Teile der Region Veneto und der Autonomen Region Friaul-Julisch Venetien und die Länder Kärnten, Salzburg und Tirol.

Weitere Informationen zu den Begünstigten, Prioritäten und zum Programmgebiet sind im Operationellen Programm verfügbar.

Alle Unterlagen zum 2. Aufruf sind im beiligenden Aufrufpaket enthalten und können auch in der Sektion Dokumente dieser Webseite abgerufen werden. Die Begünstigten werden gebeten, ergänzende Unterlagen direkt an die Regionalen Koordienierungsstellen zu übermitteln, insbesondere:

- Italienische Partner: Ergänzende regionale Unterlagen (s. Anlage)

- Österreichische Partner müssen jedenfalls einen detaillierten Kostenplan (vg. "Kostenplan_PP" in der Anlage der ergänzenden Unterlagen) bei der jeweils zuständigen RK einreichen, während Informationen zu Art und Umfang etwaiger weiterer Unterlagen bei derselben Regionalen Koordienierungsstelle einzuholen sind.

Der Projektantrag kann ausschliesslich mittels eines Online-Moduls erstellt werden. Der Zugriff auf dieses „Online-Modul“ wird Ihnen im Menüpunkt Projektantrag gewährt.

WICHTIGER HINWEIS: Vor dem Ausfüllen des Online- Projektantrags, bitte das Aufruf-Paket herunterladen und alle Unterlagen sorgfältig durchlesen. Das Paket enthält auch eine Vorlage des Projektantrages, welche lediglich als inhaltliche Hilfestellung dienen soll.

Die Projekte werden vom Lenkungsausschuss des Programms gemäß den Selektionskriterien ausgewählt.

Im Vergleich zum ersten Aufruf, gibt es einige Neuigkeiten bezüglich der Voraussetzungen für die Finanzierung von Projektvorschlägen. Erstens sind nicht förderfähig Projekte, die hauptsächlich aus der Realisierung von Veranstaltungen, Marketingaktivitäten, Studien/ Untersuchungen oder Forschungsaktivitäten bestehen ohne nachhaltige Impulse für die Regionalentwicklung im Programmgebiet.

Zweitens dürfen die beantragten öffentlichen Fördermittel 1 Million Euro nicht überschreiten, mit Ausnahme von begründeten Fällen. Ausserdem ist die Beteiligung der Projektträger mit zusätzlichen Mitteln ist nicht mehr obligatorisch, desto trotz wird sie prämierend durch Vergabe von zusätzlichen Punkten.

Schlussendlich ist es möglich bereits genehmigte Projekte um zusätzliche Begünstigte zu erweitern. Für diese Möglichkeit werden vom Gesamtbudget des gegenständlichen Aufrufes bei Bedarf maximal 1 Million Euro reserviert.

Finanzierung

Der gegenständliche Aufruf zur Projekteinreichung verfügt über 10.000.000 Euro an Finanzierungsmitteln aus dem Europäischem Fonds für regionale Entwicklung.

Fristen und Modalitäten der Einreichung

Interessierte mussten den Projektantrag online ausfüllen und ihn bis zum 19. März 2009 auch auf dem Postweg an folgende Adresse schicken:
Autonome Provinz Bozen – Südtirol
GTS – Interreg IV Italien-Österreich
Gerbergasse 69
39100 Bozen (I)
Informationen

Für weitere Informationen können sich die Interessierten an das Gemeinsame Technische Sekretariat oder an die Regionalen Koordinierungsstellen in den jeweiligen Regionen wenden.

(GTS)

  1. 2. Aufrufpaket [ZIP 1601 KB]
  2. 2. Aufruf Ergänzende regionale Unterlagen [ZIP 1601 KB]

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)