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News | 19.02.2008 | 09:26

Einzige Fälligkeit für den 1. Aufruf zur Projekteinreichung

Der Lenkungsausschuss des Programms Interreg IV Italien-Österreich hat in der Sitzung am 6. Februar 2008 beschlossen, als einzige Fälligkeit für den 1. Aufruf zur Projekteinreichung den 30. April 2008 festzulegen. Alle Projektanträge müssen innerhalb dieser Frist, welche die Fälligkeiten von Ende März und Ende Mai ersetzt, eingereicht werden, anders als anlässlich der Auftaktveranstaltung am 10. Januar in Toblach angekündigt.

Alle Unterlagen zum 1. Aufruf zur Projekteinreichung  werden auf dieser Webseite ab 25. Februar 2008 veröffentlicht.

(VC)

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2009)