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Kooperationsstrukturen
 
Die Kooperationsstrukturen für die Umsetzung des Operationellen Programms sind:
 
 
Diesen obliegen insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte:
 

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der Begleitausschuss setzt sich aus der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde, zwei Vertretern pro Partnerland, -region bzw. -provinz des Programms sowie Vertretern der zuständigen nationalen Behörden und der Umweltbehörden zusammen. Vertreter der Europäischen Kommission, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Beauftragte für Chancengleichheit nehmen eine beratende Stellung ein.

 
Lenkungsausschuss

Dem Lenkungsausschuss, der vom Begleitausschuss eingesetzt und gegenüber diesem berichtspflichtig ist, obliegt die Bewertung und Auswahl der Projekte. Dieses technische Organ ist aus zwei Vertretern jeder Partnerregion und in Funktion eines Beobachters aus einem Vertreter der zuständigen nationalen Verwaltung sowohl auf italienischer als auch auf österreichischer Seite zusammengesetzt.

 

Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde vertritt das Programm gegenüber der Europäischen Kommission und übt mit Unterstützung der regionalen Koordinierungsstellen eine Reihe von administrativen und organisatorischen Funktionen aus, welche eine transparente und wirtschaftliche Haushaltsführung sowie die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bei der Verwaltung und Umsetzung des Programms ermöglichen sollen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben wird die Verwaltungsbehörde administrativ von einem Gemeinsamen Technischen Sekretariat unterstützt.

Sitz der Verwaltungsbehörde:

Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Abteilung Europa-Angelegenheiten
Amt für Europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen

 
Bescheinigungsbehörde

Die für das Programm zuständige Bescheinigungsbehörde hat - in deren Funktion als buchhalterische Schnittstelle - insbesondere die Aufgabe, Ausgabenerklärungen zu bescheinigen, Zahlungsanträge für EFRE-Fördermittel zu erstellen und an die Europäische Kommission zu übersenden sowie Zahlungen der Kommission entgegenzunehmen und diese an den Begünstigten weiterzuleiten bzw. über wieder einzuziehende Beträge Buch zu führen.

Sitz der Bescheinigungsbehörde:
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Abteilung Europa-Angelegenheiten
Landeszahlstelle
Crispistraße 15
I-39100 Bozen

 
Prüfbehörde

Unter Zuhilfenahme eines Kontrollsystems überprüft dieses administrative Behörde die Korrektheit der geltend gemachten Ausgaben und gewährleistet, dass die Prüftätigkeit internationalen Standards entspricht.

Sitz der Prüfbehörde:
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Prüfstelle
Crispistraße 3 - Landhaus 1
I-39100 Bozen

 
Gemeinsames Technisches Sekretariat

Das Gemeinsame Technische Sekretariat unterstützt die Tätigkeiten der Verwaltungsbehörde, des Begleitausschusses, des Lenkungsausschusses und bei Bedarf die Prüfbehörde. Zudem steht das Gemeinsame Technische Sekretariat allen Interessenten bei der Projekteinreichung und den sich ergebenden Berichts- und Publizitätsverpflichtungen beratend zur Seite.

Sitz des Gemeinsamen Technischen Sekretariats:
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Abteilung Europa-Angelegenheiten
Amt für Europäische Integration
Gemeinsames Technisches Sekretariat
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen

 
Regionale Koordinierungsstellen

Die regionalen Koordinierungsstellen, welche im Kooperationsgebiet angesiedelt sind, unterstützen die Verwaltungsbehörde bei der Ausführung der administrativen Tätigkeiten im Bereich Information und Publizität und prüfen die Projektanträge hinsichtlich deren Kohärenz mit den Landes-/Regionalpolitiken und -strategien zur Gewährung der öffentlich-nationalen Kofinanzierung.

Eine detailliertere Beschreibung zu den Aufgabenschwerpunkten der Kooperationsstrukturen ist dem Operationellen Programm zu entnehmen.

Für nähere Informationen treten Sie bitte mit uns in Kontakt !