Interreg IV Italien-Österreich
Sechs Regionen - ein Ziel |
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| Interreg IV Italien-Österreich als Teil der Förderprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territorialen Zusammenarbeit 2007-2013“ wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Das Programm fördert die ausgewogene, nachhaltige Entwicklung sowie harmonische Integration der sechs Regionen im Grenzraum zwischen Italien und Österreich. |
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| Interreg IV Italien-Österreich beteiligt sich an der Finanzierung von italienisch-österreichischen Kooperationsprojekten, welche unter anderem auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen, der Wettbewerbsfähigkeit, des Umweltschutzes sowie auf eine nachhaltige Raumentwicklung ausgerichtet sind. |
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| Interreg IV Italien-Österreich setzt die erfolgreiche Arbeit des Programms Interreg III A Italien-Österreich (2000-2006) fort, das bisher 213 grenzüberschreitende Kooperationsprojekte in Höhe von 77 Millionen Euro gefördert hat. |
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Prioritäten des Programms |
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Priorität 1: Wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung |
Diese Priorität sieht Projekte in folgenden Bereichen (Interventionslinien) vor:
- Unterstützung der KMU
- Touristische Maßnahmen im Bereich Marketing und Kooperation
- Forschung, Innovation und Informationsgesellschaft
- Humanressourcen und Arbeitsmarkt
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Priorität 2: Raum und Nachhaltigkeit |
Diese Priorität sieht Projekte in folgenden Bereichen (Interventionslinien) vor:
- Schutzgebiete, Natur- und Kulturlandschaft, Schutz der Umwelt und Biodiversität
- Prävention von natürlichen und technologischen Gefahren sowie Zivilschutz
- Erneuerbare Energien, Wasserressourcen und Entsorgungssysteme
- Organisationen der grenzüberschreitenden Entwicklung, Partnerschaften, Netzwerke, Gemeindeentwicklung und Raumordnung
- Zugang zu Transport- und Kommunikationsmitteln und anderen Diensten
- Kultur, Gesundheit und Soziales
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Finanzierung |
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Das Programm Interreg IV Italien-Österreich wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und von nationalen öffentlichen Beiträgen aus einem Budget mit über 80 Millionen Euro finanziert.
Den Begünstigten können öffentliche Fördermittel im Ausmaß von höchstens 85% der genehmigten zuschussfähigen Kostensumme gewährt werden. Die verbleibenden Projektkosten (mindestens 15%) müssen durch zusätzliche Mittel finanziert werden. |
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| Wer kann um eine Finanzierung ansuchen? |
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Behörden
- Öffentliche und private Konsortien
- Entwicklungsagenturen, Wissenschafts- und Technologieparks, Districts, Business Innovation Centre, regionale Finanzagenturen, Handelskammern
- Universitäten und Forschungsinstitute, Schul- und Bildungsanstalten
- NGOs, Körperschaften und Vereine ohne Gewinnabsichten
- Naturschutzgebietsverwaltungen
- Stiftungen
- Messekörperschaften
- Anbieter touristischer Infrastrukturen
- Organisationen zur grenzüberschreitenden Entwicklung und von öffentlichen Dienstleistungen
- sonstige Begünstigte, die mit der Prioritätenzielsetzung kompatibel sind
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Wie können Sie um eine Finanzierung ansuchen? |
Der Aufruf zur Projekteinreichung, welcher die Zeiträume und Modalitäten der Antragstellung zum Gegenstand hat, wird in diversen Zeitungen und auf der offiziellen Programmwebsite unter „Aktuelles“ veröffentlicht. Der eigentliche Projektantrag kann nun im Internet als zweisprachiges Online-Antragsformular mittels Benutzerregistrierung aufgerufen und ausgefüllt werden.
Um den Prozess der Antragstellung zu vervollständigen muss der Projektantrag von allen Projektteilnehmern unterzeichnet und durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg per Einschreiben (es gilt das Datum des Poststempels) an folgende Adresse weitergeleitet werden:
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Amt für Europäische Integration
GTS - Interreg IV Italien-Österreich
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
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