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- [Projekteinreichung]
Wie funktioniert die Antragseinreichung?
- Die Antragsstellung erfolgt über den Lead Partner im Rahmen eines Aufrufes zur Einreichung von Projektvorschlägen. Die Aufrufe werden über den gesamten Programmzeitraum veröffentlicht, normalerweise einmal im Jahr, immer vorausgesetzt, dass Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Aufruf wird auf der Programm-Website www.interreg.net und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht, sowie in den weiteren von den einzelnen Partnerregionen des Programms ausgewählten Medien.
Antragsformular: Das Projektantragsformular wird On-line zur Verfügung gestellt und muss vom Lead Partner vollständig ausgefüllt werden. Um eine geschützte Zugangsberechtigung zu besagtem Online-Formular zu erhalten, muss der Leadpartner zuerst mittels Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Registrierungs-formulars (siehe unter www.interreg.net/Dokumente) an das Gemeinsame Technische Sekretariat einen Account mit Passwort beantragen, welcher sodann vom Sekretariat selbst zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag muss sodann online als auch in Papierform (per Einschreiben) termingerecht an das GTS übermittelt werden. Dem Antrag in Papierform muss ein von allen Partnern korrekt unterzeichneter und vollständig ausgefüllter Partnerschaftsvertrag beigelegt werden.
- Datum: 21.7.2009
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- [Projekteinreichung]
Gibt es Leitlinien zum Ausfüllen des Projektantrages?
Auf der Programm-Webseite ist der „Leitfaden zum Ausfüllen eines Projektantrages“ mit jeglichen Informationen abrufbar.
- Datum: 21.7.2009
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- [Projekteinreichung]
Wie, wann und wem muss der Antrag übermittelt werden?
Die Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen kann ab Startdatum des Aufrufes bis zur Fälligkeit erfolgen. Die Antragstellung wird elektronisch über das Online-Formular durchgeführt. Außerdem muss der Projektantrag auch in Papierform mittels Einschreibebrief an das Gemeinsame Technische Sekretariat gesendet werden.
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Was bedeutet das Lead-Partner-Prinzip und was beinhaltet die Rolle des Lead-Partners?
Der Lead-Partner ist der federführende Projektpartner, der gegenüber der Verwaltungsbehörde und den Projektpartnern die Gesamtverantwortung für das Management, die Umsetzung und die Gesamtkoordination trägt und letztlich auch die Verantwortung für das Projekt gegenüber dem Programm INTERREG Italien – Österreich 2007-2013 übernimmt
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Wie wird man Begünstigter einer Interreg-Finanzierung? Gibt es bestimmte vorgegebene Kategorien von Begünstigten?
Potentielle Begünstigte sind öffentliche und private Akteure, die im Programm - Leitfaden in einer nicht vollständigen Auflistung (Kapitel 2.2.1, „Kategorien von potentiellen Begünstigten“) angeführt sind.
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Wie setzt sich eine Partnerschaft zusammen?
Mindestanforderung an die Zusammen-setzung einer grenzübergreifenden Partnerschaft zwecks Förderung eines Projektes aus Mitteln des Programms ist die Beteiligung von mindestens zwei Begünstigten (Lead Partner und mindestens ein Projektpartner) aus je einem der beiden Mitgliedsstaaten des Programms, Italien und Österreich (vgl. Partnerschaftsvertrag).
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Wie findet man Partner für ein Projekt?
- Auf der offiziellen Programmwebsite www.interreg.net steht ein WORD-Dokument für die Partnersuche zum Download zur Verfügung. Dieses WORD-Dokument ist ausgefüllt auf dem Postweg an das Gemeinsame Technische Sekretariat zu übermitteln, welches die Daten auf der offiziellen Programmwebsite veröffentlicht. Außerdem können sich die Antragsteller an die Regionalen Koordinierungsstellen und an das GTS wenden, um bei der Partnersuche unterstützt zu werden.
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Was bedeutet die sog. Projekterweiterung?
- Mit „Projekterweiterung“ bezeichnet man die Einbeziehung eines oder mehrerer ursprünglich nicht vorgesehener Partner in die Umsetzung/Realisierung eines bereits genehmigten Projektes. Diese Erweiterung stellt eine Änderung der Partnerschaft dar und erfordert somit eine dementsprechende Anpassung des Partnerschaftsvertrages;
Diese Möglichkeit ist im EFRE-Vertrag (Art.11) explizit vorgesehen, bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung des Lenkungsausschusses. Zudem ist erforderlich, dass die Möglichkeit der Erweiterung auch im jeweiligen Aufruf zur Projekteinreichung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Erweiterung muss vom Leadpartner schriftlich beantragt werden, wobei der Partnerschaftsvertrag sowie auch der Projektantrag selbst in den betreffenden Abschnitten angepasst werden müssen (vgl. Programmleitfaden).
- Datum: 21.7.2009
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- [Partnerschaft]
Worin besteht die Rolle des sog. Assoziertern Partners bzw. wie und wo im Projektantrag ist seine Beteiligung anzugeben?
- Der assozierte Partner ist an der Umsetzung des Projektes beteiligt, ohne seinen Beitrag jedoch mit Programmfördermitteln zu finanzieren.
Nichtsdestoweniger muss das Ausmaß der Beteiligung dieses Partners an den Projekt-aktivitäten und damit verbundenen Kosten klar aus dem Projektantrag hervorgehen. Wie bei allen anderen Projektteilnehmern, müssen die Aktivitäten und entsprechenden Kosten unter Punkt 4.2,“Aktivitätenplan“, des Projektantrages, für jedes Workpackage an dem der assozierte Partner beteiligt ist, eingegeben werden. Unter Punkt 7.1, „Finanzmittel“ des Antrages werden die vom assozierten Partner bestrittenen Kosten in der Spalte „zusätzliche Mittel“ eingetragen. Auch der assozierte Partner muss unter Punkt 6.1 “Verteilung der Gesamtkosten“ die Kosten nach einzelnen Kategorien aufgeteilt angeben. Er muss sowohl den Projektantrag als auch den Partnerschaftsvertrag unterzeichnen.
- Datum: 21.7.2009
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- [Trilaterale Projekte]
Können sich Partner aus anderen Gebieten anschließen?
- Ja, unter Bedingung dass sie in anderen europäischen Programmen zur grenzübergreifenden Kooperation involviert sind, die sich teilweise mit dem erweiterten Programmgebiet von Interreg IV Italien-Österreich decken. Dies ist die Voraussetzung für ein trilaterales Projekt. Als trilateral gilt ein Projekt dann, wenn Projektteilnehmer aus drei Staaten vertreten sind. Das heißt, dass die Partnerschaft in jedem Fall aus zumindest einem Partner aus Italien und aus Österreich sowie aus einem Drittstaat, der an das erweiterte Programmgebiet angrenzt, besteht. Mindestens einer der Partner aus den beiden Programmstaaten muss über Interreg IV Italien-Österreich finanziert werden (Begünstigter); der, bzw. die anderen Partner können über ein angrenzendes Interreg Programm finanziert werden (assoziierter Partner). Der Partner aus dem Drittstaat kann nicht Begünstigter des Programms Interreg IV Italien-Österreich sein, sondern nimmt den Status eines assoziierten Partners ein.
- Datum: 21.7.2009
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