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Save the Date! - 06. Juni 2016

Noch bis zum 06. Juni können Sie Ihre Projektideen über das Monitoringsystem "coheMON" einreichen. Damit alles glatt läuft, hier noch einmal eine Übersicht über all das, was Sie für eine erfolgreiche Einreichung beachten sollten.

In etwa drei Wochen schließt der erste Aufruf für das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich. Damit Sie Ihre Projektidee ohne Schwierigkeiten und Verzögerungen einreichen können, haben wir für Sie folgende Punkte zusammengetragen, die Sie unbedingt beachten sollten:

1. Aufrufbestimmungen

Gefördert werden können nur Projekte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen, in eine der Investitionsprioritäten des Kooperationsprogramms fallen und den festgelegten Begünstigten entsprechen. Lesen Sie sowohl alle Bestimmungen, als auch das Kooperationsprogramm gründlich durch! 

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen dazu und können alle Dokumente zum Erste Aufruf herunterladen.

2. Monitoringsystem "coheMON"

Die Antragstellung wird ausschließlich elektronisch über das Monitoringsystem des Programms "coheMON" durchgeführt, wo auch der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen zertifizierten eGov-Account im "coheMON" eröffnen und über eine digitale Unterschrift verfügen.

Der Einstieg in "coheMON" erfolgt über den gleichnamigen Link im "Geschützten Bereich" auf der Homepage der Website www.interreg.net. Dieser Link führt direkt zum Südtiroler Bürgernetz, von wo aus ein zertifizierter Account erstellt, bzw. in "coheMON" eingestiegen werden kann. 

Hier finden Sie die beiden Handbücher zum "coheMON" zur Account-Erstellung sowie zur Nutzerverwaltung.

3. Ergänzende Unterlagen

Die ergänzenden Unterlagen müssen vom jeweiligen Partner digital unterzeichnet und vom Lead Partner hochgeladen werden. Vergewissern Sie sich vor Absenden des Projektantrages, dass alle ergänzenden Unterlagen vollständig und korrekt beigefügt wurden.

Neben den verpflichtenden Unterlagen, können Sie auch weitere Anlagen hinzufügen, etwa technische Zeichnungen o.Ä. zur genaueren Beschreibung der Projektaktivitäten. 

Hier finden Sie zwei FAQ zu den ergänzenden Unterlagen.

4. Absenden, bzw. Unterzeichen des Antrages

Da für die endgültige Übermittlung, bzw. Unterzeichnung des Projektantrages die Freischaltung durch alle Partner notwendig ist, sollten Sie genügend Zeit einplanen, um den Antrag fristgerecht einreichen zu können. Planen Sie auch ein, dass es bei der Übermittlung zu Verzögerungen kommen kann. Es wird daher dringend empfohlen, die endgültige Übermittlung des Projektantrages mindestens 5 Stunden vor Ablauf der Einreichfrist vorzunehmen. Nach erfolgreicher Einreichung erhält der Antragsteller eine Eingangbestätigung per E-Mail. Danach kann der Antrag nicht mehr geändert werden.

Für jedes Projekt mit einem italienischen privaten LP muss dem Antrag eine Stempelmarke beigefügt werden.

5. Support

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich an das Gemeinsame Sekretariat unter gs-sc@provinz.bz.it oder 0039 0471 41 31 80-81-82-83-85. 

Bitte beachten Sie, dass die Büros des Gemeinsamen Sekretariats und der Verwaltungsbehörde aufgrund des Staatsfeiertages am Donnerstag, 02. Juni und Freitag, 03. Juni geschlossen bleiben.

Programmflyer


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Das Programm im Überblick


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Letzte Aktualisierung: 24.11.2016