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Interreg V-A Italien-Österreich: Dritter Aufruf gestartet

Am 17. September 2018 startet der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen des Programms Interreg V-A Italien-Österreich. Für diesen Aufruf stehen knapp 13.000.000 Euro EFRE-Fördermittel zur Verfügung.

Ziel des Programms Interreg V-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Europa 2020 Strategie zu leisten. Insbesondere unterstützt dieser Aufruf Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den Bereichen Forschung und Innovation, Natur- und Kulturerbe und Institutionelle Kompetenz.

Der dritte Aufruf zur Präsentation der Projekte bleibt vom 17. September bis zum 30. November 2018, 16 Uhr geöffnet. 

Die eingereichten Projektvorschläge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen, in eine der Investitionsprioritäten des Kooperationsprogramms fallen und den festgelegten Begünstigten entsprechen. Der Finanzrahmen der eingereichten Projektanträge liegt, mit Ausnahme von begründeten Fällen, zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro an EFRE-Fördermitteln.

Die Finanzmittel, die im Rahmen des gegenständlichen Aufrufes zur Einreichung von Projektanträgen zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt 12.883.000,00 Euro EFRE-Fördermittel, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Prioritätsachse 1: 6.812.000,00 Euro
  • Prioritätsachse 2: 4.421.000,00 Euro
  • Prioritätsachse 3: 1.650.000,00 Euro

Zusätzlich werden 3.600.000,00 Euro in Form von Overbooking-Mitteln des Programms zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden nach erfolgter Zuweisung der obgenannten ordentlichen Finanzmittel des Programms gemäß Bewertungsrangordnung zusätzliche, sog. Overbooking-Projekte finanziert.Weiters können die beteiligten sechs Partner-regionen des Programms regionale Overbooking-Mittel zur Finanzierung von einzelnen Begünstigten positiv bewerteter Projekte zur Verfügung stellen.

Der Projektantrag wird vom Lead Partner über das Monitoringsystem des Programms coheMON eingereicht.

Um die Qualität des Projektes zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich vor Ablauf der Einreichfrist am 9. November, für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. 

Alle weiteren Informationen, den Aufruftext und alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Programmwebsite.

Programmflyer


Programmflyer

Das Programm im Überblick


Das Programm im Überblick

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Letzte Aktualisierung: 24.11.2016