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Der zweite Aufruf startet im Frühjahr 2017

Im Sinne einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung und einer harmonischen Integration im Grenzraum fördert das Programm italienisch-österreichische Kooperationsprojekte in verschiedenen Bereichen. Projektvorschläge können im Rahmen der Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen vorgebracht werden. Nachdem der Erste Aufruf erfolgreich abgeschlossen wurde, ist der zweite bereits in Planung. Erfahren Sie schon heute erste Details!

Ziel des Programms Interreg V-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Europa 2020 Strategie zu leisten. Insbesondere unterstützt es Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den vier thematischen Achsen Forschung und Innovation, Natur- und Kulturerbe, Institutionelle Kompetenz und Regionalentwicklung auf lokaler Ebene (CLLD).

Vorschläge für Projekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit können im Rahmen der Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen vorgebracht werden. Im Rahmen des Ersten Aufrufs wurden knapp 40 Projekte genehmigt. Bereits seit einigen Wochen arbeiten die Verwaltungsbehörde, das Gemeinsame Sekretariat und die Regionalen Koordinierungsstellen an der Vorbereitung des nächsten Aufrufs. Der zweite Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen startet im April 2017.

Die Voraussetzungen für die Einreichung von Projektanträgen finden Sie ab Veröffentlichung des zweiten Aufrufs im entsprechenden Aufruftext. Wie auch schon im ersten Aufruf erfolt die Antragstellung elektronisch über das Monitoringsystem des Programms "coheMON", wo der Projektantrag ausgefüllt wird. Hierfür müssen alle am Projekt beteiligten Partner einen zertifizierten eGov-Account im coheMON eröffnen und über eine digitale Unterschrift verfügen. 

Um die Qualität der Projekte zu gewährleisten wird den Antragstellern empfohlen, sich vor Ablauf der Einreichfrist für ein Orientierungsgespräch an die jeweils zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu wenden. Im Vorfeld sollte das technische Datenblatt zur Unterbreitung eines Projektvorschlags in allen Teilen ausgefüllt werden.

Nach Ende des Aufrufs erfolgt die Bewertung durch das Gemeinsame Sekretariat. Dabei wird es von den Regionalen Koordinierungsstellen und, wo zweckdienlich, von externen Experten unterstützt. Das Bewertungsverfahren, das in etwa 25 Wochen dauert, sieht eine Zulassungsprüfung sowie eine strategisch-operative Bewertung vor. Näheres zur Methodik und dem Verfahren der Projektbewertung lesen Sie hier.

Programmflyer


Programmflyer

Das Programm im Überblick


Das Programm im Überblick

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Interreg addressing Climate Change


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Hindernisse in Grenzregionen


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Letzte Aktualisierung: 24.11.2016