Interreg - European Regional Development Fund - European Union

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Dritter Aufruf

Der dritte Aufruf zur Präsentation der Projekte ist vom 17. September bis zum 16. Januar 2018 geöffnet. Insbesondere unterstützt dieser Aufruf Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den Bereichen Forschung und Innovation, Natur- und Kulturerbe und Institutionelle Kompetenz.

Ergebnisse Zweiter Aufruf

Der zweite Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen war vom 12. April bis zum 30. Juni 2017 geöffnet. Insbesondere unterstützte dieser Aufruf Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den Bereichen Natur- und Kulturerbe und Institutionelle Kompetenz.

Ergebnisse Erster Aufruf

Der erste Aufruf zur Präsentation der Projekte war vom 14. März bis zum 6. Juni 2016 geöffnet. Insbesondere unterstützte dieser Aufruf Initiativen zur Förderung, bzw. Umsetzung von Projekten in den Bereichen Forschung und Innovation, Natur- und Kulturerbe und Institutionelle Kompetenz.

Die Kommunikationsstrategie umfasst alle Maßnahmen, mit denen das Programm seinen Kommunikationspflichten nachkommt. Die Kommunikationspflichten der Begünstigten werden in Kapitel 3 ausführlich dargelegt.

Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020

Das KP Interreg V-A Italien-Österreich für die Periode 2014-2020 wurde am 30. November 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt.

  • Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020
  • Das Programm im Überblick
  • Regelung über die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen im Sinne der Freistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission - An den vom Kooperationsprogramm kofinanzierten Projekten können sich unter anderem auch Unternehmen als Begünstigte beteiligen. In diesen Fällen können die Förderungen Beihilfen im Sinne des Art. 107, Abs. 1 AEUV darstellen, weshalb es notwendig ist, die Vergabe derartiger Förderungen unter Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts abzuwickeln. Dies kann unter anderem in Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt geschehen. Mit der „Regelung über die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen im Sinne der Freistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission“, zur Kenntnis genommen mit Beschluss der Landesregierung Nr. 666 vom 21.06.2016, wird der Verwaltungsbehörde ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Beiträge an Unternehmen gewährt werden können, die an, im Sinne der Verordnung 651/2014 freigestellten, Projekten teilnehmen.

Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS)

Das Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) hat in erster Linie den Zweck sicherzustellen, dass Zahlungen richtig erfolgen, dass Unregelmäßigkeiten verhindert, durch Kontrollen aufgedeckt und verfolgt werden, und dass zu Unrecht gezahlte Beträge wieder eingezogen werden. Desweiteren dient es der Vorbeugung, Feststellung und Beseitigung von Betrug und Korruption.

Strategischer Umweltbericht

Der strategische Umweltbericht umfasst die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung (SUP) des Kooperationsprogramms Interreg V-A Italien-Österreich für den Zeitraum 2014-2020.

Eine Anleitungen zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020.

Zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus den Fonds verpflichtet VO (EU) 1303/2013 Artikel 115 Absatz 2, 3 und 4 die Verwaltungsbehörden zur Führung einer Liste der Vorhaben in einem Tabellenkalkulationsformat, das es ermöglicht, Daten zu ordnen, zu suchen, zu extrahieren, zu vergleichen und problemlos im Internet zu veröffentlichen. Diese Liste der Vorhaben wird mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Von 2016 bis einschließlich 2023 übermittelt die Verwaltungsbehörde der Europäischen Kommission einen jährlichen Bericht über die Durchführung des Programms im vorausgegangenen Haushaltsjahr. Die jährlichen Durchführungsberichte enthalten u. a. die wichtigsten Informationen zur Durchführung des Programms und seiner Prioritäten mit Verweis auf die gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren und quantifizierten Zielwerte sowie ab 2017 die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele. Darüber hinaus legen sie auch eine Synthese der im Laufe des vorausgegangenen Haushaltsjahres erzielten Erkenntnisse aller Bewertungen des Programms, etwaige Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken sowie die vorgenommenen Maßnahmen dar.

2017

2016

2015

CLLD steht für "Community-led local development". Es handelt sich um einen bottom-up Ansatz zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung, der die Bürger mit einem partizipativen Konzept auf lokaler Ebene in die Entwicklung notwendiger Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen einbindet.

Neben der Geschäftsordnung und einem Verzeichnis aller Mitglieder des Begleitausschusses für die Programmperiode 2014-2020 werden hier auch laufend alle Protokolle veröffentlicht.

Die EU Verordnungen bilden die Grundlage für das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich für den Programmzeitraum 2014-2020.

Dokumente | Interreg V-A Italien – Österreich | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Letzte Aktualisierung: 11.07.2018