Tipps für Begünstigte |
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Wann ist ein Projekt förderbar? |
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Ein Projekt, das im Rahmen des INTERREG III
A - Programmes förderbar ist, muss folgende Grundvoraussetzungen
erfüllen: |
- Das Projekt muss im INTERREG-Gebiet abgewickelt werden
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Es muss einer der folgenden Prioritäten
zuordenbar sein: |
- Schutz und nachhaltige Raumentwicklung, Netzwerke, grenzüberschreitende
Strukturen und Infrastrukturen
- Wirtschaftliche Kooperation
- Humanressourcen, Kooperation in den Bereichen: Arbeitsmarkt,
Kultur, Forschung, Sozial- und Gesundheitswesen, Harmonisierung
der System
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Mit dem Projekt muss ein Mehrwert, ein
Nutzen für alle beteiligten Partner entstehen. Planung,
Durchführung, Nutzung und/ oder Auswirkung des Projektes
müssen grenzüberschreitenden Charakter haben.
Chancengleichheit zwischen Mann und Frau sowie die Umweltverträglichkeit
gelten als zusätzliche Kriterien bei der Projektbewertung. |
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Falls man beabsichtigt ein Projekt im Rahmen
von INTERREG III A Österreich-Italien zu realisieren,
ist es sehr nützlich, anhand des Projektinformationsblattes
(PIB) (im Internet abrufbar), eine erste Beschreibung
bei der EU-Koordinationsstelle einzureichen.
Folgende Angaben sind dabei zu berücksichtigen: |
- Projekttitel, Projektstandort, beabsichtigter Realisierungsbeginn
und -dauer
- Formeller Projektträger, Kontaktperson, weitere Projektpartner
- Projektziele, Kurzbeschreibung der vorgesehenen Aktivitäten/Massnahmen
unter Hervorhebung der innovativen und der grenzüberschreitenden
Aspekte, grobe Übersicht über Kosten und vorgesehene
Finanzierung
- vorhersehbare Auswirkungen auf Beschäftigung, Gleichbehandlung,
Umwelt, regionale Standortqualität, regionale Wettbewerbsfähigkeit
- allenfalls bereits vorliegende behördliche Genehmigungen
oder laufende Verfahren, allenfalls bereits eingebrachte
Förderanträge
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Dank dieser Angaben kann auch geklärt werden,
welche Landesförderstelle für das Projekt zuständig
ist. |
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Man unterscheidet zwei
Varianten, die Beitragsgewährung
(Schiene A) und die Realisierung
durch ein Landesamt (B):
SCHIENE A - Beitragsgewährung
- Der Projektträger füllt das Projektinformationsblatt
zweisprachig, aus und reicht es gemeinsam mit einer Kopie
des Beitragsansuchens bei der zuständigen EU-Koordinationsstelle
ein.
- Das Original des Beitragsansuchens sowie eine Kopie des
Projektinformationsblattes werden beim zuständigen
Landesamt eingereicht. Die Beitragsansuchen werden von der
zuständigen Förderstelle aufgrund der geltenden
Landesgesetze und Kriterien überprüft.
SCHIENE B - Realisierung durch
ein Landesamt
- Das Landesamt/die -abteilung, welche ein Projekt im Rahmen
von Interreg III A I/Ö realisieren will, füllt
das PIB aus und reicht es gemeinsam mit einer schriftlichen
Willenserklärung bei der zuständigen EU-Koordinationsstelle
ein. Aus der Willenserklärung geht hervor, dass das
Projekt im Rahmen von Interreg III A I/Ö realisiert
werden soll.
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Der Projektträger sorgt für
die zeitgleiche Einreichung des Projektinformationsblattes
in Italien und Österreich. D.h. sein Partner muss das
eigene PIB (jedes Partnerland hat eine eigene Vorlage, extra
anzufordern) beim jeweiligen zuständigen Referenten
einreichen. Dabei ist die Fälligkeiten für
die Abgabe der Dokumente zu beachten. |
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Der grenzüberschreitende Lenkungsausschuss,
mit Vertretern aller Partnerländer überprüft
anhand des Projektinformationsblattes die Konformität
mit den Interreg-Kriterien und somit die Förderfähigkeit
im Rahmen von Interreg. Für die Bewertung bedient man
sich der Projektselektionskriterien (im Internet abrufbar). |
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Bei positiver Begutachtung des Lenkungsausschusses
und nach Genehmigung durch die eigene Landesregierung (kann
je nach Partnerland unterschiedlich sein) erfolgt die Auszahlung
der Fördermittel, die grundsätzlich nach Vorlage
der Abrechnung und deren Prüfung durch die Förderstelle
beginnt. |
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Die Antragstellung erfolgt je nach Partnerland
verschieden, man wendet sich am besten an die zuständige
Förderstelle für die Details der Antragstellung. |
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Entscheidungsablauf |
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Seitens der Europäischen Kommission werden
sehr rigorose Kontrollen durchgeführt, bei nicht in
Anspruchnahme der Fonds werden diese automatisch freigegeben
und anderen Zwecken zugeführt. Genaue Projektplanung und
Berechnung sowie eine genaue Kontrolle seitens der Förderstellen
sind daher sehr wichtig. |
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Informations- und Publizitätsmassnahmen |
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Um auf die von Strukturfonds
kofinanzierten Aktionen aufmerksam zu machen, sind gewisse Informations-
und Publizitätsmassnahmen der Europäischen Kommission
zu beachten, z.B.: sind auf Baustellen Hinweistafeln anzubringen,
die über die Beteiligung der Europäischen Union informieren.
Nach Fertigstellung der Arbeiten werden die Hinweistafeln durch
bleibende Erinnerungstafeln ersetzt, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind und sowohl auf die europäische Kofinanzierung
andeuten als auch das europäische Emblem zeigen. |
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