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Interreg III A Österreich - Italien
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Tipps für Begünstigte
 
Wann ist ein Projekt förderbar?
Ein Projekt, das im Rahmen des INTERREG III A - Programmes förderbar ist, muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • Das Projekt muss im INTERREG-Gebiet abgewickelt werden
Es muss einer der folgenden Prioritäten zuordenbar sein:
  • Schutz und nachhaltige Raumentwicklung, Netzwerke, grenzüberschreitende Strukturen und Infrastrukturen
  • Wirtschaftliche Kooperation
  • Humanressourcen, Kooperation in den Bereichen: Arbeitsmarkt, Kultur, Forschung, Sozial- und Gesundheitswesen, Harmonisierung der System
Mit dem Projekt muss ein Mehrwert, ein Nutzen für alle beteiligten Partner entstehen. Planung, Durchführung, Nutzung und/ oder Auswirkung des Projektes müssen grenzüberschreitenden Charakter haben.
Chancengleichheit zwischen Mann und Frau sowie die Umweltverträglichkeit gelten als zusätzliche Kriterien bei der Projektbewertung.
 
Falls man beabsichtigt ein Projekt im Rahmen von INTERREG III A Österreich-Italien zu realisieren, ist es sehr nützlich, anhand des Projektinformationsblattes (PIB) (im Internet abrufbar), eine erste Beschreibung bei der EU-Koordinationsstelle einzureichen.
Folgende Angaben sind dabei zu berücksichtigen:
  • Projekttitel, Projektstandort, beabsichtigter Realisierungsbeginn und -dauer
  • Formeller Projektträger, Kontaktperson, weitere Projektpartner
  • Projektziele, Kurzbeschreibung der vorgesehenen Aktivitäten/Massnahmen unter Hervorhebung der innovativen und der grenzüberschreitenden Aspekte, grobe Übersicht über Kosten und vorgesehene Finanzierung
  • vorhersehbare Auswirkungen auf Beschäftigung, Gleichbehandlung, Umwelt, regionale Standortqualität, regionale Wettbewerbsfähigkeit
  • allenfalls bereits vorliegende behördliche Genehmigungen oder laufende Verfahren, allenfalls bereits eingebrachte Förderanträge
Dank dieser Angaben kann auch geklärt werden, welche Landesförderstelle für das Projekt zuständig ist.
 
 Man unterscheidet zwei Varianten, die Beitragsgewährung (Schiene A) und die Realisierung  durch ein Landesamt (B):

 SCHIENE A - Beitragsgewährung

  • Der Projektträger füllt das Projektinformationsblatt zweisprachig, aus und reicht es gemeinsam mit einer Kopie des Beitragsansuchens bei der zuständigen EU-Koordinationsstelle ein.
  • Das Original des Beitragsansuchens sowie eine Kopie des Projektinformationsblattes werden beim zuständigen Landesamt eingereicht. Die Beitragsansuchen werden von der zuständigen Förderstelle aufgrund der geltenden Landesgesetze und Kriterien überprüft.

 SCHIENE B - Realisierung durch ein Landesamt

  • Das Landesamt/die -abteilung, welche ein Projekt im Rahmen von Interreg III A I/Ö realisieren will, füllt das PIB aus und reicht es gemeinsam mit einer schriftlichen Willenserklärung bei der zuständigen EU-Koordinationsstelle ein. Aus der Willenserklärung geht hervor, dass das Projekt im Rahmen von Interreg III A I/Ö realisiert werden soll.
Der Projektträger sorgt für die zeitgleiche Einreichung des Projektinformationsblattes in Italien und Österreich. D.h. sein Partner muss das eigene PIB (jedes Partnerland hat eine eigene Vorlage, extra anzufordern) beim jeweiligen zuständigen Referenten einreichen. Dabei ist die Fälligkeiten für die Abgabe der Dokumente zu beachten.
 
Der grenzüberschreitende Lenkungsausschuss, mit Vertretern aller Partnerländer überprüft anhand des Projektinformationsblattes die Konformität mit den Interreg-Kriterien und somit die Förderfähigkeit im Rahmen von Interreg. Für die Bewertung bedient man sich der Projektselektionskriterien (im Internet abrufbar).
 
Bei positiver Begutachtung des Lenkungsausschusses und nach Genehmigung durch die eigene Landesregierung (kann je nach Partnerland unterschiedlich sein) erfolgt die Auszahlung der Fördermittel, die grundsätzlich nach Vorlage der Abrechnung und deren Prüfung durch die Förderstelle beginnt.
 
Die Antragstellung erfolgt je nach Partnerland verschieden, man wendet sich am besten an die zuständige Förderstelle für die Details der Antragstellung.
 
Entscheidungsablauf
Seitens der Europäischen Kommission werden sehr rigorose Kontrollen durchgeführt, bei nicht in Anspruchnahme der Fonds werden diese automatisch freigegeben und anderen Zwecken zugeführt. Genaue Projektplanung und Berechnung sowie eine genaue Kontrolle seitens der Förderstellen sind daher sehr wichtig.
 
Informations- und Publizitätsmassnahmen
Um auf die von Strukturfonds kofinanzierten Aktionen aufmerksam zu machen, sind gewisse Informations- und Publizitätsmassnahmen der Europäischen Kommission zu beachten, z.B.: sind auf Baustellen Hinweistafeln anzubringen, die über die Beteiligung der Europäischen Union informieren. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden die Hinweistafeln durch bleibende Erinnerungstafeln ersetzt, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und sowohl auf die europäische Kofinanzierung andeuten als auch das europäische Emblem zeigen.